Weekend Karriere Burgenland 2025 KW39
LEHRE & KARRIERE
BURNOUT Ein sehr heikles Thema ist das Burnout. Manche glauben, dass man mit einem Burnout automatisch Anspruch auf eine Invalidi tätspension hat. Doch das stimmt nicht. Die Pensi onsversicherung erkennt Burnout nicht immer als eigenständige Erkrankung an, und die Hürden für eine Pen sion sind hoch. Es braucht umfangreiche medizinische Nachweise und meistens gibt es davor viele andere Unter stützungsmaßnahmen.
Österreich ist nicht Deutschland. Häufig hört man auch den Vergleich mit Deutschland: Dort gibt es „Minijobs“, die sozialversicherungsfrei sind. In Öster reich gibt es diese Form der Beschäfti gung nicht. Hier spricht man von „ge ringfügiger Beschäftigung“ – sie ist mög lich, aber bringt nur eingeschränkten Versicherungsschutz. Besonderer Schutz. Auch für Jugend liche gelten in der Arbeitswelt eigene Regeln. Wer unter 18 ist, darf bestimm te Arbeiten nicht machen – zum Bei spiel keine gefährlichen Tätigkeiten, keine Nachtschichten und keine Arbeit
kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn man glaubt, sie war unbe gründet. Dafür hat man im Regelfall 14 Tage Zeit. Besonderer Kündigungsschutz. Nach der Probezeit kann ein Lehrling nur aus wichtigen Gründen aufgelöst werden (zum Beispiel Diebstahl, grobe Pflichtver letzung, Lehrlinge haben somit einen be sonderen Kündigungsschutz. Widerruf ist schwierig. Natürlich kön nen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sein, dass eine weitere Zusammen arbeit nicht mehr sehr sinnvoll ist. Eine einvernehmliche Beendigung des Ar beitsverhältnisses ist gültig ab dem Mo ment der Unterzeichnung – ein Widerruf ist nur in seltenen Ausnahmefällen (zum Beispiel nachweisbarer Irrtum oder Dro hung) möglich. Arbeiten in der Karenz. In der Karenz zeit, also nach der Geburt eines Kindes, darf man laut vieler Vorstellungen gar nicht arbeiten. Doch das stimmt nur teil weise. Man darf während der Karenz eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Je nach Art der Tätigkeit muss der bisheri ge Arbeitgeber aber zustimmen.
über zwölf Stunden pro Tag. Das Ju gendarbeitsrecht schützt junge Men schen ganz bewusst – auch wenn es manchmal als Einschränkung empfun den wird. Lehrlinge dürfen auch nur in Ausnahmefällen Überstunden machen – wenn doch, dann haben sie Anspruch auf Bezahlung oder Zeitausgleich, ge nau wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Keine freie Jobwahl. Schließlich glau ben viele, dass sie sich während der Ar beitslosigkeit komplett aussuchen kön nen, welchen Job sie annehmen. Doch auch das ist ein Irrtum. Das AMS ver langt ab dem ersten Tag der Arbeitslosig keit Bewerbungsaktivität. Wenn man zu mutbare Angebote ablehnt, kann das Ar beitslosengeld gekürzt oder gestrichen werden. Krankheit sofort melden. Wird man krank oder hat man einen Unfall, muss man sich sofort beim Arbeitgeber mel den. Das gilt, sobald man arbeitsunfähig ist – nicht erst am dritten Tag. Eine ärzt liche Bestätigung kann aber oft ab dem dritten Tag verlangt werden, je nach Kollektivvertrag oder Firma. Vorsicht: Wer im Krankenstand ist und gleichzei
MYTHOS Ein Mythos ist ursprünglich eine Erzählung, die natürli che oder soziale Phänomene erklärt. Religiöse Mythen verknüpfen das menschliche Dasein mit Göttern, Geistern oder übernatürlichen Kräften. Heute steht „Mythos“ auch für symbolträchtige Personen, Dinge oder schlicht falsche Vorstellungen.
FOTO: ISTOCK.COM/ ALEXEY YAREMENKO
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