Weekend Karriere Burgenland 2025 KW39
LEHRE & KARRIERE
TEILZEIT Noch ein Mythos: Teilzeitar beit sei kein „echter“ Job. Diese Vorstellung ist längst überholt. Viele Menschen ar beiten in Österreich bewusst nur wenige Stunden – oft aus familiären sowie sozialen Verpflichtungen oder weil sie keinen Vollzeitjob finden oder keinen möchten. Die Folgen: weniger Einkommen, geringere Aufstiegschan cen, unzureichende soziale Absicherung und im Alter niedrigere Pensionen.
ABWESEND
rechtswidrig – dagegen darf man sich selbstverständlich gerichtlich wehren. Schriftlich ist besser. Viele glauben, dass der Dienstzettel und der Arbeits vertrag das Gleiche sind. Falsch: Der Dienstvertrag ist eine Zusammenfas sung der wichtigsten Arbeitsbedingun gen – ein echter Arbeitsvertrag kann auch mündlich zustande kommen. Trotzdem sollte man beides immer schriftlich einfordern. In diesem Zu sammenhang gilt: Auch mündliche Ver einbarungen sind rechtlich bindend – allerdings schwerer zu beweisen. Des
tig woanders arbeitet, riskiert die Kün digung – außer es handelt sich nach weislich um eine Tätigkeit, die der Ge nesung nicht schadet und mit dem Ar beitgeber abgesprochen ist. Kein Handy während der Arbeit. Ein Anruf des Freundes, während die Kun den Schlange stehen? Das Finale der Fußball-WM am Smartphone verfolgen, während man ein Dach deckt? Arbeitge ber dürfen selbstverständlich die priva te Handynutzung während der Arbeits zeit untersagen, vor allem aus Sicher heits- oder Produktivitätsgründen. Zu dem sind kurze private Gespräche in der Arbeit erlaubt – dauerhafte Ab
halb: Wichtige Absprachen immer schriftlich festhalten. Zeiten haben sich geändert. Vor lan ger Zeit war es tatsächlich so: Lehrlinge hatten keine oder fast keine Rechte. Das hat sich geändert: Lehrlinge haben in Ös terreich klare gesetzlich geschützte Rech te – etwa auf Ausbildungsqualität, gere gelte Arbeitszeiten, Berufsschule, Urlaub und Entlohnung gemäß Kollektivvertrag. Nicht alles ist Arbeitszeit. Die Weg zeit von der Garderobe bis zum Arbeits platz zählt nicht zur Arbeitszeit, außer es ist anders geregelt (zum Beispiel in der Betriebsvereinbarung oder bei Schichtübergaben). Auch Mittags pausen zählen gesetzlich nicht
lenkung oder Störungen je doch nicht. Es gilt: mit Maß und Rücksicht auf Betrieb und Kollegen. Man darf sich weh ren. Die Geltendma chung von bestehen den Rechten (zum Beispiel bei Mobbing, Diskriminierung oder sexueller Belästigung) darf kein Kündigungs grund sein. Das wäre
zur Arbeitszeit. gesetzlich oder Betriebsvereinbarungen kön nen jedoch etwas anderes vorsehen. Geld auch in Schulzeit. Auch während der Berufsschu le, bei Prüfungen und bei ge setzlich geregelten Freistellun gen bekommen Lehrlinge ganz normal die Lehrlingsentschä digung weitergezahlt. V
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