Weekend Karriere Burgenland 2025 KW39
LEHRE & KARRIERE
KRANKENSTAND Auch beim Thema Kran kenstand herrscht viel Unsi cherheit. Viele glauben, dass man im Krankenstand nicht gekündigt werden kann. Leider stimmt das nicht. Es ist zwar nicht erlaubt, jemanden nur wegen Krankheit zu kündigen – das wäre eine sogenannte „verpönte Motivkündigung“ –, aber grundsätzlich kann eine Kündigung auch während eines Krankenstands erfolgen.
V iele Jugendliche glauben, dass sie schon ziemlich genau wissen, wie es in der Arbeitswelt abläuft – schließlich hört man ja genug von Eltern, Bekannten oder im Internet. Doch vieles, was rund um das Thema Arbeit, Arbeitsrecht oder den Einstieg ins Berufsleben erzählt wird, ist schlicht falsch oder nur die halbe Wahr heit. Gerade wenn man frisch in eine Lehre startet, im ersten Job steht oder als Schüler sein erstes Praktikum macht, ist es besonders wichtig, sich nicht auf Gerüchte oder Halbwissen zu verlassen. Denn: Wer seine Rechte und Pflichten kennt, ist klar im Vorteil – ob beim Be werbungsgespräch, im Arbeitsalltag oder wenn es mal Probleme gibt. Arbeiten auch bei Hitze. Ein beson ders verbreiteter Mythos ist zum Bei spiel das sogenannte „Hitzefrei“. Viele glauben, dass man bei Temperaturen über 30 Grad automatisch nach Hau se geschickt wird – so wie vielleicht in der Schule. Doch in der Arbeits welt gibt es kein gesetzliches Hitze frei. Arbeitgeber müssen zwar bei gro ßer Hitze Maßnahmen setzen, etwa durch Ventilatoren, kühlende Geträn ke oder zusätzliche Pausen, aber ein
fach nach Hause gehen darf man des halb nicht. Die Probezeit. Ein anderes weitver breitetes Missverständnis betrifft die Probezeit. Viele denken, dass man wäh rend dieser Zeit einfach jederzeit aufhö ren kann, ohne sich an Regeln zu halten. Doch auch in der Probezeit gelten Kün
digungsfristen – meist ein Tag. Und auch der Arbeitgeber kann nicht völlig grundlos und sofort kündigen, zumin dest nicht ohne auf arbeitsrechtliche Details zu achten. Homeoffice ist freiwillig. Auch beim Thema Homeoffice gehen die Meinun gen auseinander. Gerade seit Corona wünschen sich viele, von zu Hause zu ar beiten – und manche glauben sogar, das sei ein Recht. Tatsächlich gibt es in Ös terreich aber keinen Anspruch auf Ho meoffice. Es braucht eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitge ber, und bei vielen Jobs – etwa im Han del, in der Produktion oder in handwerk lichen Berufen – ist Homeoffice gar nicht möglich. Alter schützt nicht. Ähnlich falsch ist die Vorstellung, dass langjährige Mitar beiter nicht mehr gekündigt werden können. Auch wer zehn oder zwanzig Jahre in einem Betrieb gearbeitet hat, kann gekündigt werden – ein auto matischer Kündigungsschutz durch Betriebszugehörigkeit existiert nicht. Nur für bestimmte Gruppen wie Schwangere, Betriebsräte oder Personen mit Behinderung gibt es einen besonde ren Schutz.
IMMER FRAGEN Bei Unsicherheiten sollte man lieber nachfragen. Die Arbeiterkammer, Gewerkschaf ten oder Berufsvertretungen bieten kostenlose Beratung an – selbstverständlich auch für Lehrlinge.
FOTOS: OBEN: ISTOCK.COM/ :SIMPLEHAPPYART, UNTEN: ISTOCK.COM/ NUTHAWUT SOMSUK
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