Weekend Karriere Salzburg 2025 KW45
Eine mündliche Kündigung ist ebenso gültig – sie muss nur klar und unmiss verständlich ausgesprochen werden. Da her ist eine Kündigung auch per SMS oder WhatsApp rechtsgültig, wenn ein deutig erkennbar ist, dass es sich um eine Kündigung handelt. Trotzdem ist die schriftliche Form aus Beweisgrün den dringend zu empfehlen. Gut zu wis sen: Eine fristlose Entlassung kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn man glaubt, sie war unbegründet. Dafür hat man im Regelfall 14 Tage Zeit. Besonderer Kündigungsschutz. Nach der Probezeit kann ein Lehrling nur aus wichtigen Gründen aufgelöst werden (zum Beispiel Diebstahl, grobe Pflichtver letzung, Lehrlinge haben somit einen be sonderen Kündigungsschutz. SOCIAL MEDIA Soziale Medien sind ein weite res heißes Eisen. Viele posten bedenkenlos alles Mögliche über ihren Job – Ärger mit dem Chef, witzige Szenen im Betrieb oder interne Informationen. Doch Vorsicht: Was im Netz steht, kann auch Konsequenzen haben. Beleidigende oder vertrauliche Inhalte über den Arbeitgeber oder Kollegen können zu Abmah nungen oder sogar zur fristlosen Kündigung führen.
Urlaub muss vereinbart werden. Beim Thema Ur laub ist die Rechtslage ebenfalls nicht so einfach, wie manche denken. Man darf nicht einfach selbst entscheiden, wann man Urlaub nimmt. Der Urlaub muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Einfach „blau machen“, weil man glaubt, noch genug Urlaub übrigzuhaben, kann zu Konsequenzen führen. Ein weiteres Missverständnis betrifft den Kontakt während des Urlaubs. Viele glauben, dass der Chef einen im Urlaub gar nicht kontaktieren darf. Tatsächlich ist der Kontakt in Ausnahmefällen erlaubt – etwa bei betrieblichen Notfällen. Aller dings besteht keine Pflicht, während des Urlaubs zu arbeiten oder erreichbar zu sein. Rund um den Urlaub gibt es noch einen
weiteren Mythos: Wer kündigt, darf den Resturlaub einfach so konsumieren. Das ist falsch. Auch der Urlaubsverbrauch während der Kündigungsfrist muss ver einbart werden. Wenn keine Einigung erzielt wird, wird der Urlaub ausbezahlt. Einfach fernbleiben geht nicht. Vier-Tage-Woche. Viele glauben auch, dass sie Anspruch auf eine Vier-Ta ge-Woche hätten, wenn sie das möchten. Doch das ist ein freiwilliges Modell, kein gesetzlicher Anspruch. Immer mehr Be triebe bieten flexible Arbeitszeiten an – aber nur, wenn es zum Betrieb passt. Mündliche Kündigung. Auch die weit verbreitete Vorstellung, dass Kündigun gen immer schriftlich erfol gen müssen, ist falsch.
TEILZEIT Noch ein Mythos: Teilzeitar beit sei kein „echter“ Job. Diese Vorstellung ist längst überholt. Viele Menschen arbeiten in Österreich be wusst Teilzeit – etwa wegen Familie, Pflege von Ange hörigen, Ausbildung oder anderen Verpflichtungen. Auch Führungspositionen werden zunehmend in Teilzeit angeboten, etwa im Rahmen von Jobsharing-Modellen.
ABWESEND
FOTO: OBEN: ISTOCK.COM/ REDVECTOR, UNTEN: ISTOCK.COM/ ALEKSANDR DURNOV
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