Weekend Karriere Salzburg 2025 KW45

SCHULE, LEHRE & KARRIERE

zig Jahre in einem Betrieb gearbeitet hat, kann gekündigt werden. Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Eben so oft wird angenommen, dass der 13. und 14. Monatslohn – also Urlaubs- und Weihnachtsgeld – gesetzlich vorgeschrie ben sind. Tatsächlich beruhen diese Son derzahlungen aber nicht auf einem Ge setz, sondern auf Regelungen in Kollekti vverträgen. Zum Glück gibt es sie in den meisten Branchen. Überstunden. Auch Überstunden sor gen regelmäßig für Verwirrung. Sie müssen nur dann bezahlt werden, wenn sie angeordnet oder betrieblich notwen dig waren. Ob man sie ausbezahlt be kommt oder in Form von Zeitausgleich abbauen darf, hängt vom Arbeits- oder Kollektivvertrag ab. Arbeiten auch bei Hitze. Ein beson ders verbreiteter Mythos ist zum Bei spiel das sogenannte „Hitzefrei“. Viele Menschen glauben, dass man bei Tem peraturen über 30 Grad Celsius nicht arbeiten muss und automatisch nach Hause geschickt wird – so wie viel leicht in der Schule. Doch in der Ar beitswelt gibt es kein gesetzliches Hitzefrei. Arbeitgeber müssen zwar bei großer Hitze Maßnahmen set zen, etwa durch Ventilatoren, kühlen de Getränke oder zusätzliche Pausen, aber einfach nach Hause gehen darf man deshalb nicht. KRANKENSTAND Auch beim Thema Kran kenstand herrscht viel Unsi cherheit. Viele glauben, dass man im Krankenstand nicht gekündigt werden kann. Leider stimmt das nicht. Es ist zwar nicht erlaubt, jemanden nur wegen Krankheit zu kündigen – das wäre eine sogenannte „verpönte Motivkündigung“ –, aber grundsätzlich kann eine Kündigung auch während eines Krankenstands erfolgen.

V iele Jugendliche glauben, dass sie schon ziemlich ge nau wissen, wie es in der Arbeitswelt abläuft – schließlich hört man ja ge nug von Eltern, Bekannten oder im Inter net. Doch vieles, was rund um das Thema Arbeit, Arbeitsrecht oder den Einstieg ins Berufsleben erzählt wird, ist schlicht falsch oder nur die halbe Wahrheit. Ge rade wenn man frisch in eine Lehre star tet, im allerersten Job steht oder als Schü ler sein erstes Praktikum macht, ist es be sonders wichtig, sich nicht auf Gerüchte oder Halbwissen zu verlassen. Denn: Wer seine Rechte und Pflichten kennt, ist klar im Vorteil – ob beim Bewerbungsge spräch, im Arbeitsalltag oder wenn es mal Probleme gibt. Die Probezeit. Ein weitverbreitetes Missverständnis betrifft die Probezeit. Viele denken, dass man während dieser Zeit einfach jederzeit aufhören kann, ohne sich an Regeln zu halten. Doch auch in der Probezeit gelten Kündi gungsfristen – meist ein Tag. Und auch der Arbeitgeber kann nicht völlig grund los und sofort kündigen, zumindest nicht ohne auf arbeitsrechtliche De tails zu achten. Homeoffice ist freiwillig. Auch beim Thema Homeoffice gehen die Meinungen auseinander. Gerade seit Corona wünschen sich viele, von zu Hause zu arbeiten – und manche glau

ben sogar, das sei ein Recht. Tatsächlich gibt es in Österreich aber keinen An spruch auf Homeoffice. Es braucht eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, und bei vielen Jobs – etwa im Handel oder in handwerklichen Berufen – ist Homeoffice gar nicht möglich. Alter schützt nicht. Ähnlich falsch ist die Vorstellung, dass langjährige Mitar beiter keinesfalls mehr gekündigt wer den können. Auch wer zehn oder zwan

IMMER FRAGEN Bei Unsicherheiten sollte man lieber nachfragen. Die Arbeiterkammer, Gewerkschaf ten oder Berufsvertretungen bieten kostenlose Beratung an – selbstverständlich auch für Lehrlinge.

FOTOS: OBEN: ISTOCK.COM/ :SIMPLEHAPPYART, UNTEN: ISTOCK.COM/ NUTHAWUT SOMSUK

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