Weekend Karriere Steiermark 2025 KW39
LEHRE & KARRIERE
V iele Jugendliche glauben, dass sie schon ziemlich ge nau wissen, wie es in der Arbeitswelt abläuft – schließlich hört man ja ge nug von Eltern, Bekannten oder im Inter net. Doch vieles, was rund um das Thema Arbeit, Arbeitsrecht oder den Einstieg ins Berufsleben erzählt wird, ist schlicht falsch oder nur die halbe Wahrheit. Gerade wenn man frisch in eine Lehre startet, im ersten Job steht oder als Schüler sein erstes Prak tikum macht, ist es besonders wichtig, sich nicht auf Gerüchte oder Halbwissen zu verlassen. Denn: Wer seine Rechte und Pflichten kennt, ist klar im Vorteil – ob beim Bewerbungsgespräch, im Ar beitsalltag oder wenn es Probleme gibt. Arbeiten auch bei Hitze. Ein besonders verbreiteter Mythos ist zum Beispiel das sogenannte „Hitzefrei“. Viele glauben, dass man bei Temperaturen über 30 Grad auto matisch nach Hause geschickt wird – so wie vielleicht in der Schule. Doch in der Arbeitswelt gibt es kein gesetzliches Hitz efrei. Arbeitgeber müssen zwar bei großer Hitze Maßnahmen setzen, etwa durch Ventilatoren, kühlende Getränke oder zu sätzliche Pausen, aber einfach nach Hause gehen darf man deshalb nicht. Die Probezeit. Ein anderes weitverbreite tes Missverständnis betrifft die Probezeit. Viele denken, dass man während dieser
Zeit einfach jederzeit aufhören kann, ohne sich an Regeln zu halten. Doch auch in der Probezeit gelten Kündigungsfristen – meist ein Tag. Und auch der Arbeitgeber kann nicht völlig grundlos und sofort kün digen, zumindest nicht ohne auf arbeits rechtliche Details zu achten. Homeoffice ist freiwillig. Auch beim Thema Homeoffice gehen die Meinungen auseinander. Gerade seit Corona wün schen sich viele, von zu Hause zu arbeiten – und manche glauben sogar, das sei ein Recht. Tatsächlich gibt es in Österreich aber keinen Anspruch auf Homeoffice. Es braucht eine Vereinbarung zwischen Ar beitnehmer und Arbeitgeber. Alter schützt nicht. Ähnlich falsch ist die Vorstellung, dass langjährige Mitarbei ter nicht mehr gekündigt werden können. Auch wer zehn oder zwanzig Jahre in ei nem Betrieb gearbeitet hat, kann gekün digt werden – ein automatischer Kündi gungsschutz durch Betriebszugehörigkeit existiert nicht. Nur für bestimmte Grup pen wie Schwangere, Betriebsräte oder Personen mit Behinderung gibt es einen besonderen Schutz. Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ebenso oft wird angenommen, dass der 13. und 14. Monatslohn – also Urlaubs- und Weih nachtsgeld – gesetzlich vorgeschrieben sind. Tatsächlich beruhen diese Sonder zahlungen aber nicht auf einem Gesetz, sondern auf Regelungen in Kollek- tivverträgen. Zum Glück gibt es sie in den meisten Branchen, aber eben nicht auto matisch. Eine Sperre droht. Immer wieder glau ben junge Leute, dass sie nach einer Eigen kündigung automatisch Anspruch auf Ar beitslosengeld haben. Doch wer selbst kündigt, bekommt oft eine Sperre – bis zu sechs Wochen –, außer es gibt triftige Gründe, zum Beispiel gesundheitliche oder schwere persönliche Belastungen. Überstunden. Auch Überstunden sor gen regelmäßig für Verwirrung. Sie müs sen nur dann bezahlt werden, wenn sie angeordnet oder betrieblich notwendig waren. Ob man sie ausbezahlt bekommt oder in Form von Zeitausgleich abbauen darf, hängt vom Arbeits- oder Kollektiv vertrag ab.
KRANKENSTAND Auch beim Thema Krankenstand herrscht viel Unsicherheit. Viele glauben, dass man im Krankenstand nicht ge kündigt werden kann. Leider stimmt das nicht. Es ist zwar nicht erlaubt, jemanden nur wegen Krankheit zu kündigen – das wäre eine sogenannte „verpönte Motiv kündigung“ –, aber grundsätzlich kann eine Kündigung auch während eines Krankenstands erfolgen. Urlaub muss vereinbart werden. Beim Thema Urlaub ist die Rechtslage ebenfalls nicht so einfach, wie manche denken. Man darf nicht einfach selbst entscheiden, wann man Urlaub nimmt. Der Urlaub muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Ein fach „blau machen“, weil man glaubt, noch genug Urlaub übrigzuhaben, kann zu Kon sequenzen führen. Ein weiteres Missver ständnis betrifft den Kontakt während des Urlaubs. Viele glauben, dass der Chef einen im Urlaub gar nicht kontaktieren darf. Tat sächlich ist der Kontakt in Ausnahmefällen erlaubt – etwa bei betrieblichen Notfällen. Allerdings besteht keine Pflicht, während des Urlaubs zu arbeiten oder erreichbar zu sein. Rund um den Urlaub gibt es noch ei nen weiteren Mythos: Wer kündigt, darf den Resturlaub einfach so konsumieren. Das ist falsch. Auch der Urlaubsverbrauch während der Kündigungsfrist muss verein bart werden. Wenn keine Einigung erzielt wird, wird der Urlaub ausbezahlt. Einfach fernbleiben geht nicht. Vier-Tage-Woche. Viele glauben auch, dass sie Anspruch auf eine Vier-Tage-Wo che hätten, wenn sie das möchten. Doch das ist ein freiwilliges Modell, kein gesetz licher Anspruch. Immer mehr Betriebe bieten flexible Arbeitszeiten an – aber nur, wenn es zum Betrieb passt. Mündliche Kündigung. Auch die weit verbreitete Vorstellung, dass Kündi
FOTOS: KRANKENSTAND: ISTOCK.COM/SIMPLEHAPPYART, BURNOUT: ISTOCK.COM/ALEXEY YAREMENKO
BURNOUT Ein sehr heikles Thema ist das Burnout. Manche glauben, dass man mit einem Burnout automatisch Anspruch auf eine Invaliditätspensi on hat. Doch das stimmt nicht. Die Pensionsversicherung erkennt Bur nout nicht immer als eigenständige Erkrankung an, und die Hürden für eine Pension sind hoch. Es braucht umfangreiche medizinische Nachwei se und meistens gibt es davor viele andere Unterstützungsmaßnahmen.
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