Weekend Magazin Wien 2025 KW42

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Andere Länder, andere Regeln Für Verträge mit Auslandsbezug gibt es Regeln dafür, welches Recht gilt, wenn dies nicht im Vertrag festgelegt wurde. Hier kann es große nationale Unterschiede geben. Bei Herrn W. galt belgisches Recht. Gerade bei der Gewährleistung gibt es in der EU aber Vereinheitlichungen. Der Übergabeort zählt Dieser ist in Österreich auch bei ausländischen Online-Käu fen für die Gewährleistung entscheidend. Kommt es nämlich zu Problemen, muss der Verkäufer seine Pflichten aus der Ge währleistung grundsätzlich am Ort der Übergabe erbringen. Wird aber im Ausland vor Ort gekauft – z. B. ein Kfz – kann es sein, dass der Käufer im Falle von Problemen selbst für den Rücktransport zum Unternehmer (im Ausland) zu sorgen hat. Das ist oftmals teuer und auch umständlich. Abhilfe können Herstellergarantien schaffen, die es dem Käufer ermöglichen, sich bei vorhandenen Defekten an heimische Werkstätten zu wenden. Wer zahlt? Das EU-Recht regelt, dass in einem Fall wie jenem von Herrn W. das ausländische Unternehmen auch die Kosten für den (erneuten) Einbau zu tragen hat. Der betreuende ÖAMTC-Jurist kontaktierte den belgischen Verkäufer und wies ihn auf seine Pflicht hin. Daraufhin erstattete dieser sämtliche Kosten. Ein großer Erfolg, denn die Durchsetzung von Ansprüchen im Aus land ist oft besonders schwierig.

Der Unfallgegner streitet jede Schuld ab. Sie wollen sich gegen eine ungerechte Polizeistrafe wehren. Der Gebrauchtwagenkauf wird zur herben Enttäuschung. Der ersehnte Urlaub beginnt mit einer bösen Überraschung. Nur ein paar Beispiele, bei denen im Notfall guter Rat teuer ist. Teuer? Nicht für Sie als ÖAMTC-Mitglied. Die ÖAMTC Jurist:innen stehen Ihnen zur Seite – mit kompetenter und kostenloser Hilfe bei allen Rechtsfragen rund um Auto/Motor rad/Fahrrad und Co, Verkehr, Unfälle, Strafen und Reise! Es reicht die Mitgliedschaft – auch ganz ohne Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsexpert:innen des ÖAMTC beraten Sie persönlich an den Stützpunkten, online per Video-Call, telefonisch und schrift lich – im Schnitt rund 200.000-mal pro Jahr. Juristische Nothilfe – rund um die Uhr Vor allem nach Verkehrsunfällen oder bei Problemen mit der Poli zei im In- und Ausland können Sie in einem unaufschiebbaren Notfall eine:n der ÖAMTC-Jurist:innen auch in der Nacht, an Wo chenenden oder Feiertagen erreichen. Das Internet lädt oftmals zu Käufen im Ausland ein. Aber: Welches Recht gilt, wenn es zu Problemen kommt? Vor dieser Frage stand auch Herr W., der für seinen Pkw online einen Ersatzmotor in Belgi en bestellt hatte. Der Einbau war durch ein österreichisches Unter nehmen erfolgt, der Motor aber – wie sich herausstellte – defekt. Ein klassischer Gewährleistungsfall. Der Verkäufer bot an, einen anderen Motor zu schicken, wollte aber die Kosten für den erneuten Einbau nicht tragen. Ein Fall aus der Praxis: Kauf von Kfz-Ersatzteilen im Ausland

Nähere Informationen und Kontakt zur ÖAMTC-Rechtsberatung unter www.oeamtc.at/rechtsberatung

Dr. Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung für Wien, Niederösterreich und das Burgenland

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