Weekend Magazin Vorarlberg 2025 KW08
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EXPERTEN TIPP
Übergabe- auftrag
Mag. Andrea Schwaninger VEV Rechtsberaterin
WA Feldkirch-Altenstadt mit Wohnbauförderung! Stadtnah und doch ruhig gelegen entsteht eine Wohnanlage mit attrakti ven 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen mit hochwertigen Grundrissen. Erdwärmeheizung und PV-Anlage sorgen für Nachhaltigkeit und niedrige Betriebskosten. Der Lift im Stiegenhaus ermöglicht einen barrierefreien Zugang vom Kellergeschoss bis zu den Wohnungen. Umgeben von groß zügigen Grünflächen fügt sich das Gebäude harmonisch in die Nachbar schaft ein. Die Fertigstellung bzw. die Übergabe der Wohnanlage ist für den Herbst 2025 geplant. www.lenz-wohnbau.at
Bestehen bereits während des Mietverhältnisses Zweifel daran, dass der Mieter mit Ablauf der vereinbarten Mietvertragsdauer auszieht, so kann sich der Ver mieter mit dem Antrag auf Erlas sung eines Übergabeauftrags beim zuständigen Bezirksgericht absichern. Dieser Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ende des Mietvertrags einge bracht werden. Das Gericht stellt dem Mieter den Übergabeauftrag zu und trägt ihm auf, den Mietge genstand zum Vertragsende zu übergeben. Erhebt der Mieter binnen vier Wochen keine Ein wände, wird der Übergabeauftrag rechtskräftig und der Vermieter kann sofort nach Ablauf des Mietvertrages die Räumung be antragen. Einwände des Mieters können insbesondere dann er folgreich sein, wenn die gesetzli che Mindestlaufzeit im Mietver trag unterschritten wurde oder im Übergabeauftrag ein falscher Endtermin des Mietverhältnisses angegeben wurde.
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