Weekend Karriere Wien 2025 KW39
SCHULE | LEHRE | KARRIERE
ABWESEND
TEILZEIT Noch ein Mythos: Teilzeitarbeit sei kein „echter“ Job. Diese Vorstellung ist längst überholt. Viele Menschen arbeiten in Österreich bewusst nur wenige Stunden – oft aus familiären sowie sozialen Verpflichtungen oder weil sie keinen Vollzeitjob finden oder keinen möchten. Die Fol gen: weniger Einkommen, geringere Aufstiegschancen, unzureichen de soziale Absicherung und im Alter niedrigere Pensionen.
Schriftlich ist besser. Viele glauben, dass der Dienstzettel und der Arbeits vertrag das Gleiche sind. Falsch: Der Dienstvertrag ist eine Zusammenfas sung der wichtigsten Arbeitsbedingun gen – ein echter Arbeitsvertrag kann auch mündlich zustande kommen. Trotzdem sollte man beides immer schriftlich einfordern. In diesem Zu sammenhang gilt: Auch mündliche Ver einbarungen sind rechtlich bindend – allerdings schwerer zu beweisen. Des halb: Wichtige Absprachen immer schriftlich festhalten. Zeiten haben sich geändert. Vor langer Zeit war es tatsächlich so: Lehrlin ge hatten keine oder fast keine Rechte. Das hat sich geändert: Lehrlinge haben in Österreich klare gesetzlich geschützte Rechte – etwa auf Ausbildungsqualität, geregelte Arbeitszeiten, Berufsschule, Urlaub und Entlohnung gemäß Kollekti vvertrag. Nicht alles ist Arbeitszeit. Die Weg zeit von der Garderobe bis zum Arbeits platz zählt nicht zur Arbeitszeit, außer es ist anders geregelt (zum Beispiel in der Betriebsvereinbarung oder bei Schichtübergaben). Auch Mittagspau sen zählen gesetzlich nicht zur Arbeitszeit. gesetzlich oder
sozialversicherungsfrei sind. In Öster reich gibt es diese Form der Beschäfti gung nicht. Hier spricht man von „ge ringfügiger Beschäftigung“ – sie ist mög lich, aber bringt nur eingeschränkten Versicherungsschutz. Besonderer Schutz. Auch für Jugend liche gelten in der Arbeitswelt eigene Re geln. Wer unter 18 ist, darf bestimmte Arbeiten nicht machen – zum Beispiel keine gefährlichen Tätigkeiten, keine Nachtschichten und keine Arbeit über zwölf Stunden pro Tag. Das Jugendar beitsrecht schützt junge Menschen ganz bewusst – auch wenn es manchmal als Einschränkung empfunden wird. Lehr linge dürfen auch nur in Ausnahmefällen Überstunden machen – wenn doch, dann haben sie Anspruch auf Bezahlung oder Zeitausgleich, genau wie alle anderen Ar beitnehmer auch. Keine freie Jobwahl. Schließlich glau ben viele, dass sie sich während der Ar beitslosigkeit komplett aussuchen kön nen, welchen Job sie annehmen. Doch auch das ist ein Irrtum. Das AMS ver langt ab dem ersten Tag der Arbeitslosig keit Bewerbungsaktivität. Wenn man zu mutbare Angebote ablehnt, kann das Arbeitslosengeld gekürzt oder gestrichen werden.
den, je nach Kollektivvertrag oder Firma. Vorsicht: Wer im Krankenstand ist und gleichzeitig woanders arbeitet, riskiert die Kündigung – außer es handelt sich nachweislich um eine Tätigkeit, die der Genesung nicht schadet und mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist. Kein Handy während der Arbeit. Ein Anruf des Freundes, während die Kun den Schlange stehen? Das Finale der Fußball-WM am Smartphone verfolgen, während man ein Dach deckt? Arbeitge ber dürfen selbstverständlich die private Handynutzung während der Arbeitszeit untersagen, vor allem aus Sicherheits- oder Produktivitätsgründen. Zudem sind kurze private Gespräche in der Arbeit er laubt – dauerhafte Ablenkung oder Stö rungen jedoch nicht. Es gilt: mit Maß und Rücksicht auf Betrieb und Kollegen. Man darf sich wehren. Die Geltend machung von bestehenden Rechten (zum Beispiel bei Mobbing, Diskrimi nierung oder sexueller Belästigung) darf kein Kündigungsgrund sein. Das wäre rechtswidrig – dagegen darf man sich selbstverständlich gerichtlich wehren.
Betriebsvereinbarungen können jedoch etwas an deres vorsehen.
Krankheit sofort mel den. Wird man krank oder hat man einen Unfall, muss man sich sofort beim Arbeitge ber melden. Das gilt, sobald man arbeits unfähig ist – nicht erst am dritten Tag. Eine ärztliche Bestätigung kann aber oft ab dem dritten Tag verlangt wer
Geld auch in Schul zeit. Auch während der Berufsschule, bei Prüfun gen und bei gesetzlich ge regelten Freistellungen bekommen Lehrlinge ganz normal die Lehr lingsentschädigung wei tergezahlt. V WEEKEND KARRIERE | 11
FOTOS: OBEN: ISTOCK.COM/ ALEKSANDR DURNOV, UNTEN: ISTOCK.COM/ VISUAL GENERATION
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