Weekend Karriere Wien 2025 KW39

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SOCIAL MEDIA Soziale Medien sind ein weiteres heißes Eisen. Viele posten beden kenlos alles Mögliche über ihren Job – Ärger mit dem Chef, witzige Szenen im Betrieb oder interne Informationen. Doch Vorsicht: Was im Netz steht, kann auch Konsequenzen haben. Beleidigende oder vertrauliche Inhalte über den Arbeitgeber oder Kollegen können zu Abmahnungen oder sogar zur fristlosen Kündigung führen.

Pflicht, während des Urlaubs zu arbeiten oder erreichbar zu sein. Rund um den Urlaub gibt es noch einen weiteren My thos: Wer kündigt, darf den Rest- urlaub einfach so konsumieren. Das ist falsch. Auch der Urlaubsverbrauch wäh rend der Kündigungsfrist muss verein bart werden. Wenn keine Einigung erzielt wird, wird der Urlaub ausbezahlt. Einfach fernbleiben geht nicht. Vier-Tage-Woche. Viele glauben auch, dass sie Anspruch auf eine Vier-Ta ge-Woche hätten, wenn sie das möchten. Doch das ist ein freiwilliges Modell, kein gesetzlicher Anspruch. Immer mehr Be triebe bieten flexible Arbeitszeiten an – aber nur, wenn es zum Betrieb passt. Mündliche Kündigung. Auch die weit verbreitete Vorstellung, dass Kündigun gen immer schriftlich erfolgen müssen, ist falsch. Eine mündliche Kündigung ist ebenso gültig – sie muss nur klar und un missverständlich ausgesprochen werden. Daher ist eine Kündigung auch per SMS oder WhatsApp rechtsgültig, wenn ein deutig erkennbar ist, dass es sich um eine Kündigung handelt. Trotzdem ist die schriftliche Form aus Beweisgründen dringend zu empfehlen. Gut zu wissen: Eine fristlose Entlassung kann beim Ar beitsgericht angefochten werden, wenn

man glaubt, sie war unbegründet. Dafür hat man im Regelfall 14 Tage Zeit. Besonderer Kündigungsschutz. Nach der Probezeit kann ein Lehrling nur aus wichtigen Gründen aufgelöst werden (zum Beispiel Diebstahl, grobe Pflichtver letzung, Lehrlinge haben somit einen be sonderen Kündigungsschutz. Widerruf ist schwierig. Natürlich kön nen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sein, dass eine weitere Zusammen arbeit nicht mehr sehr sinnvoll ist. Eine einvernehmliche Beendigung des Ar beitsverhältnisses ist gültig ab dem Mo ment der Unterzeichnung – ein Widerruf ist nur in seltenen Ausnahmefällen (zum Beispiel nachweisbarer Irrtum oder Dro hung) möglich. Arbeiten in der Karenz. In der Karenz zeit, also nach der Geburt eines Kindes, darf man laut vieler Vorstellungen gar nicht arbeiten. Doch das stimmt nur teil weise. Man darf während der Karenz eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Je nach Art der Tätigkeit muss der bisheri ge Arbeitgeber aber zustimmen. Österreich ist nicht Deutschland. Häufig hört man auch den Vergleich mit Deutschland: Dort gibt es „Minijobs“, die

selbst kündigt, bekommt oft eine Sperre – bis zu sechs Wochen –, außer es gibt trif tige Gründe, zum Beispiel gesundheitliche oder schwere persönliche Belastungen. Überstunden. Auch Überstunden sor gen regelmäßig für Verwirrung. Sie müssen nur dann bezahlt werden, wenn sie angeordnet oder betrieblich notwen dig waren. Ob man sie ausbezahlt be kommt oder in Form von Zeitausgleich abbauen darf, hängt vom Arbeits- oder Kollektivvertrag ab. Urlaub muss vereinbart werden. Beim Thema Urlaub ist die Rechtslage ebenfalls nicht so einfach, wie manche denken. Man darf nicht einfach selbst entscheiden, wann man Urlaub nimmt. Der Urlaub muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Einfach „blau ma chen“, weil man glaubt, noch genug Ur laub übrigzuhaben, kann zu Konsequen zen führen. Ein weiteres Missverständnis betrifft den Kontakt während des Ur laubs. Viele glauben, dass der Chef einen im Urlaub gar nicht kontaktieren darf. Tatsächlich ist der Kontakt in Ausnahme fällen erlaubt – etwa bei betrieblichen Notfällen. Allerdings besteht keine

BURNOUT Ein sehr heikles Thema ist das Burnout. Manche glauben, dass man mit einem Burnout automatisch Anspruch auf eine Invaliditätspension hat. Doch das stimmt nicht. Die Pensionsversicherung erkennt Burnout nicht immer als eigenständige Erkrankung an, und die Hürden für eine Pension sind hoch. Es braucht umfangreiche medizinische Nachweise und meistens gibt es davor viele andere Unterstützungsmaßnahmen.

FOTOS: OBEN: ISTOCK.COM/ REDVECTOR, ISTOCK.COM/ ALEXEY YAREMENKO

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