Weekend Karriere Niederösterreich 2025 KW39
LEHRE & KARRIERE
BURNOUT Ein sehr heikles Thema ist das Burnout. Manche glauben, dass man mit einem Burnout automatisch Anspruch auf eine Invalidi tätspension hat. Doch das stimmt nicht. Die Pensi onsversicherung erkennt Burnout nicht immer als eigenständige Erkrankung an, und die Hürden für eine Pen sion sind hoch. Es braucht umfangreiche medizinische Nachweise und meistens gibt es davor viele andere Unter stützungsmaßnahmen.
Schriftlich ist besser. Viele glauben, dass der Dienstzettel und der Arbeits vertrag das Gleiche sind. Falsch: Der Dienstvertrag ist eine Zusammenfas sung der wichtigsten Arbeitsbedingun gen – ein echter Arbeitsvertrag kann auch mündlich zustande kommen. Trotzdem sollte man beides immer schriftlich einfordern. In diesem Zusam menhang gilt: Auch mündliche Verein barungen sind rechtlich bindend – aller dings schwerer zu beweisen. Deshalb:
Wichtige Absprachen immer schriftlich festhalten. Zeiten haben sich geändert. Vor langer Zeit war es tatsächlich so: Lehr linge hatten keine oder fast keine Rech te. Das hat sich geändert: Lehrlinge ha ben in Österreich klare gesetzlich ge schützte Rechte – etwa auf Ausbildungs qualität, geregelte Arbeitszeiten, Berufs schule, Urlaub und Entlohnung gemäß Kollektivvertrag. Nicht alles ist Arbeitszeit. Die Weg zeit von der Garderobe bis zum Arbeits platz zählt nicht zur Arbeitszeit, außer es ist anders geregelt (zum Beispiel in der Betriebsvereinbarung oder bei Schichtübergaben). Auch Mittagspau sen zählen gesetzlich nicht zur Arbeits zeit. gesetzlich oder Betriebsvereinba rungen können jedoch etwas anderes vorsehen. Geld auch in Schulzeit. Auch wäh rend der Berufsschule, bei Prüfungen und bei gesetzlich geregelten Freistel lungen bekommen Lehrlinge ganz nor mal die Lehrlingsentschädigung weiter gezahlt. V
werden, je nach Kollektivvertrag oder Firma. Vorsicht: Wer im Krankenstand ist und gleichzeitig woanders arbeitet, riskiert die Kündigung – außer es han delt sich nachweislich um eine Tätigkeit, die der Genesung nicht schadet und mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist. Kein Handy während der Arbeit. Ein Anruf des Freundes, während die Kun den Schlange stehen? Das Finale der Fußball-WM am Smartphone verfolgen, während man ein Dach deckt? Arbeitge ber dürfen selbstverständlich die priva te Handynutzung während der Arbeits zeit untersagen, vor allem aus Sicher heits- oder Produktivitätsgründen. Zu dem sind kurze private Gespräche in der Arbeit erlaubt – dauerhafte Ablenkung oder Störungen jedoch nicht. Es gilt: mit Maß und Rücksicht auf Betrieb und Kol legen. Man darf sich wehren. Die Geltend machung von bestehenden Rechten (zum Beispiel bei Mobbing, Diskrimi nierung oder sexueller Belästigung) darf kein Kündigungsgrund sein. Das wäre rechtswidrig – dagegen darf man sich selbstverständlich gerichtlich wehren.
MYTHOS
Ein Mythos ist ursprünglich eine Erzählung, die natürli che oder soziale Phänomene erklärt. Religiöse Mythen verknüpfen das menschliche Dasein mit Göttern, Geistern oder übernatürlichen Kräften. Heute steht „Mythos“ auch für symbolträchtige Personen, Dinge oder schlicht falsche Vorstellungen.
FOTO: ISTOCK.COM/ ALEXEY YAREMENKO
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