Pflege, Betreuung & Vorsorge Steiermark 2024 KW38

Pflege u Betreuung u Vorsorge

PersonenbetreuerIn hat (nach vertraglicher Vereinbarung) das Recht, in der Wohnung der be treuten Person zu wohnen. Um die Privatsphäre zu wahren, ist ein eigenes Zimmer von Vorteil, ein abgetrennter Schlafbereich ist ein Muss. 12 Eine betreuungsbe dürftige Angehöri ge will keine Fremden im Haus, was tun? Viele ältere Menschen möchten zu Hause in der vertrauten Umgebung leben. Andererseits fällt ihnen manch mal die Einsicht nicht leicht, dass sie Unterstützung brau chen, oder sie lehnen fremde Menschen im Haus ab. Erfahre ne PersonenbetreuerInnen ken nen diese Situation und gehen bestmöglich damit um. Das Re spektieren der Privatsphäre der Kundin/des Kunden, Diskretion und Verschwiegenheit sind für

nem/einer BetreuerIn erwartet wird. Sehr wichtig ist auch die absolute Verschwiegenheit über alle Belange des/der Kli enten/in sowie eine umfassen de Dokumentationspflicht. Dazu gehört z.B. das Führen eines Haushaltsbuchs. 10 Was darf ein/e Per sonenbetreuer- In, was nicht? Die Liste der von ihr/ihm ausgeübten Tätig keiten reicht vom gemeinsamen Planen des Tagesablaufs über das Erledigen von Einkäufen und Kochen bis hin zur Hilfe bei der Körperpflege. Pflegerische Tätigkeiten dürfen nur nach De legation durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt wer den. 11 Welche Vorausset zungen muss die Wohnung haben? Der/die

sie oberstes Gebot. Sollte es zwi schen dem/der BetreuerIn und dem/der Klienten/in wirklich nicht passen – weil er/sie nicht den Anforderungen entspricht oder die Chemie nicht stimmt –, sollte man dies der Agentur rückmelden. Sie vermittelt gege benenfalls eine andere Betreu ungsperson. 13 Wie endet der Ver trag? Ein befristeter Vertrag endet mit dem festge legten Datum. Oder es wird eine reguläre Kündigung unter Ein haltung einer gesetzlichen Kün digungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende ausgespro chen. Liegen bestimmteVoraus setzungen vor, ist auch eine au ßerordentliche Kündigung mög lich. Bevor es dazu kommt, etwa wegen Konflikten: zu nächst die Vermittlungsagentur einschalten. u

DIE WICHTIGSTEN ANLAUFSTELLEN

n Infos zu den Gewerben Personenbe treuung und Vermittlungsagenturen www.daheimbetreut.at

n Förderung der 24-Stunden-Betreuung www.sozialministeriumservice.at

n Download von Musterverträgen www.daheimbetreut.at/de/download

n Pflegegeld: Sozialministerium www.sozialministeriumservice.at

n Steuerliche Absetzbarkeit www.bmf.gv.at

n Steirische Landesregierung www.gesundheit.steiermark.at

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