Business Wien 2025 KW14

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Kaum jemand kann sich der Faszination von Onlinebewertungen entziehen.

bestimmten Voraussetzungen auch ein öffentlicher Widerruf und Scha denersatzforderungen denkbar.“ Verfahren sind selten Von der juristischen Seite betrachtet, stellt sich noch ein Problem, wie der Anwalt erläutert: „Der betroffene Un ternehmer muss im Verfahren bewei sen, dass das Posting wahrheitswid rig war, das heißt unrichtig. Ihn trifft also die Beweislast.“ In der Praxis kommt es laut dem Juristen in etwa bei 80 Prozent der beanstandeten Postings aber zu keinem Verfahren. „Oft einigen sich die Betroffenen nach dem ersten Anwaltsschreiben auf die Löschung der Kritik im In ternet. Damit ist die Sache erledigt.“ Probleme direkt ansprechen In der Gastronomie wünscht man sich etwa, dass man nur bei der Angabe des richtigen Namens Be urteilungen abgeben kann, wie der Betreiber des Linzer Restaurants „Rosso di Acqua e Sole“, Ingmar Goetzloff, erklärt: „Nicht nur, dass

– sind zumeist nachrangig“, erklärt Klepp. Laut dem Rechtsanwalt ist die Anonymität im Internet noch immer das große Problem, um sich gegen unerwünschte Beurteilungen zu wehren. Klepp: „Zwar gibt es eine gesetzliche Auskunftspflicht des Providers, wer das Posting getätigt hat, dieses kann aber – bei Untätig keit des Dienstanbieters – nur mittels eines Gerichtsverfahrens durchge setzt werden. Daher stellt sich oft die Frage: Steht der zeitliche und finan zielle Aufwand in Relation zu den Auswirkungen der beanstandeten Bewertung?“ Deswegen rät Klepp zu einer Kosten-Nutzen-Rechnung, ob sich juristische Schritte wirklich lohnen. Kommen betroffene Un ternehmer zu dem Schluss, dass sie wegen geschäftsschädigender Bewertung tätig werden möchten, haben sie verschiedene Möglichkei ten, wie der Anwalt erklärt: „Neben der Löschung der Bewertung kann ich natürlich auch verlangen, dass solche Beurteilungen zukünftig un terlassen werden. Zudem sind unter

In den meisten Fällen wünschen sich die Anrufer, dass Online bewertungen gelöscht werden.

Markus Klepp Rechtsanwalt

FOTOS: STARMAYR, ISTOCK.COM/ SEVENTYFOUR

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