Weekend Karriere Salzburg 2025 KW45

SCHULE, LEHRE & KARRIERE

Man darf sich wehren. Die Geltend machung von bestehenden Rechten (zum Beispiel bei Mobbing, Diskrimi nierung oder sexueller Belästigung) darf kein Kündigungsgrund sein. Das wäre rechtswidrig – dagegen darf man sich selbstverständlich gerichtlich wehren. Schriftlich ist besser. Viele glauben, dass der Dienstzettel und der Arbeits vertrag das Gleiche sind. Falsch: Der Dienstvertrag ist eine Zusammenfas sung der wichtigsten Arbeitsbedingun gen – ein echter Arbeitsvertrag kann auch mündlich zustande kommen. Trotzdem sollte man beides immer schriftlich einfordern. In diesem Zu sammenhang gilt: Auch mündliche Ver einbarungen sind rechtlich bindend – allerdings schwerer zu beweisen. Des halb: Wichtige Absprachen immer schriftlich festhalten. Zeiten haben sich geändert. Vor langer Zeit war es tatsächlich noch so: Lehrlinge hatten gegenüber Arbeitge

melden. Das gilt, sobald man arbeitsun fähig ist – nicht erst am dritten Tag. Eine ärztliche Bestätigung kann aber oft ab dem dritten Tag verlangt werden, je nach Kollektivvertrag oder Firma. Vorsicht: Wer im Krankenstand ist und gleichzei tig woanders arbeitet, riskiert die Kündi gung – außer es handelt sich nachweis lich um eine Tätigkeit, die der Genesung nicht schadet und mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist. Kein Handy während der Arbeit. Ein Anruf des Freundes, während die Kunden Schlange stehen? Das Finale der Fußball-WM am Smartphone ver folgen, während man ein Dach deckt? Arbeitgeber dürfen selbstverständlich die private Handynutzung während der Arbeitszeit untersagen, vor allem aus Si cherheits- oder Produktivitätsgründen. Zudem sind kurze private Gespräche in der Arbeit erlaubt – dauerhafte Ablen kung oder Störungen jedoch nicht. Es gilt: mit Maß und Rücksicht auf Betrieb und Kollegen.

bern keine oder fast keine Rechte. Das hat sich mittlerweile aber gravierend geändert: Lehrlinge haben in Öster reich klare gesetzlich geschützte Rech te – etwa auf Ausbildungsqualität, ge regelte Arbeitszeiten, Berufsschule, Ur laub und Entlohnung gemäß Kollektiv vertrag. Nicht alles ist Arbeitszeit. Die Weg zeit von der Garderobe bis zum Ar beitsplatz zählt nicht zur Arbeitszeit, außer es ist anders geregelt (zum Bei spiel in der Betriebsvereinbarung oder bei Schichtübergaben). Auch Mittags pausen zählen gesetzlich nicht zur Ar beitszeit. Gesetzliche oder Betriebsver einbarungen können jedoch etwas an deres vorsehen. Geld auch in Schulzeit. Auch wäh rend der Berufsschule, bei Prüfungen und bei gesetzlich geregelten Freistel lungen bekommen Lehrlinge ganz nor mal die Lehrlingsentschädigung weiter gezahlt. V

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