HTL Steiermark 2025 KW07
Die Schulwahl treffen nur die Eltern? Falsch! Auch Jugendliche dürfen entscheiden.
bensjahr die Schule besuchen sollst. Du musst auch nicht mit Matura abschließen und dann ein Studium beginnen. Recht auf bestmögliche Bildung heißt, dass du das Recht auf bestmögliche Förderung hast. Deine Stärken und Interessen sollen gefördert werden. Damit das so sein kann, ist es wichtig, dass alle Kinder und Ju gendlichen die Möglichkeit haben, sich beraten zu lassen. Auch Lien und seine El tern brauchten Beratung. Lien muss zum Beispiel Informationen darüber bekom men, welche Aufgaben mit den einzelnen Berufen verbunden sind. Er muss auch wissen, welche Tätigkeiten damit genau verbunden sind und welche Dinge er ler nen muss. Bei der Wahl des Berufs kommt es auch darauf an, welche Interes sen und Fähigkeiten Lien hat. Eltern und Schule haben die Aufgabe, dich auf ein Leben in unserer Gesellschaft vorzuberei ten. Dinge, die du gut kannst, sollen wei ter gefördert werden. Kostenlos und vertraulich. Die Kin der- und Jugendanwaltschaft, auch kija genannt, ist eine Beratungsstelle für Kin der, Jugendliche und junge Erwachsene. Wenn du nicht älter als 21 Jahre bist, kannst du dich gerne an uns wenden. Wir beraten dich kostenlos, vertraulich und wenn du möchtest auch anonym. Das
heißt, dass du uns nicht einmal deinen Namen sagen musst. Wenn du mit uns sprechen möchtest, kannst du uns einfach anrufen. Du kannst uns aber auch schrei ben oder du kommst selbst in die kija. Gerne kann dich ein Freund oder eine Freundin begleiten. In der kija geht es da rum, dass wir dir zuhören und dich unter stützen. Für uns sind deine Rechte, also die Kinderrechte sehr wichtig. Diese Kin derrechte sind dazu da, um dich und euch zu schützen. Sie gelten nicht nur in der Steiermark, sondern in ganz Österreich und in vielen anderen Ländern auf der ganzen Welt. In unserer Arbeit mit Kin dern und Jugendlichen achten wir beson ders auf die Einhaltung dieser Rechte. Gemeinsame Lösungen. Im Fall von Lien haben wir von der kija zwischen ihm und seinen Eltern vermittelt. Das heißt, dass wir mit allen Beteiligten gesprochen haben. Wir sind neugierig und möchten verstehen, warum du, deine Eltern, dein
Freund, deine Freundin oder jemand an deres ein Problem hat oder sieht. Nur wenn wir verstehen, worum es eigentlich geht, können wir nach einer gemeinsa men Lösung suchen. Dabei gibt es keine Gewinner und keine Verlierer. Uns ist es wichtig, dass sich alle gehört und verstan den fühlen. Im Fall von Lien haben wir von dem Recht, dass er eine eigene Mei nung haben darf und dass diese Meinung wichtig ist, erzählt. Wir haben auch ge sagt, dass er ein Mitspracherecht hat, weil es ihn selbst betrifft. Die Eltern haben das nicht gewusst. Das ist nicht schlimm, man muss nicht alles wissen. Wichtig ist, dass sie zugehört haben. Außerdem ha ben wir besprochen, dass Lien das Recht auf bestmögliche Bildung hat und dass dabei seine Fähigkeiten und seine Interes sen eine große Rolle spielen. Am Ende ha ben seine Eltern auch verstanden, wie wichtig es für Lien ist, dass sie mit seiner Entscheidung einverstanden sind und ihn auf seinem Weg begleiten sollen. V
Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark Paulustorgasse 4/EG 8010 Graz Mail: kija@stmk.gv.at Beratungstelefon: 0676 / 8666 0609 Mobbingtelefon: 0676 / 8666 3131 www.kija.steiermark.at KONTAKT
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