Weekend Karriere Niederösterreich 2025 KW39

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V iele Jugendliche glauben, dass sie schon ziemlich genau wissen, wie es in der Arbeitswelt abläuft – schließlich hört man ja genug von Eltern, Bekannten oder im Internet. Doch vieles, was rund um das Thema Arbeit, Arbeitsrecht oder den Einstieg ins Berufsleben erzählt wird, ist schlicht falsch oder nur die halbe Wahr heit. Gerade wenn man frisch in eine Lehre startet, im ersten Job steht oder als Schüler sein erstes Praktikum macht, ist es besonders wichtig, sich nicht auf Gerüchte oder Halbwissen zu verlassen. Denn: Wer seine Rechte und Pflichten kennt, ist klar im Vorteil – ob beim Be werbungsgespräch, im Arbeitsalltag oder wenn es mal Probleme gibt. Arbeiten auch bei Hitze. Ein beson ders verbreiteter Mythos ist zum Bei spiel das sogenannte „Hitzefrei“. Viele glauben, dass man bei Temperaturen über 30 Grad automatisch nach Hause geschickt wird – so wie vielleicht in

der Schule. Doch in der Arbeitswelt gibt es kein gesetzliches Hitzefrei. Ar beitgeber müssen zwar bei großer Hit ze Maßnahmen setzen, etwa durch Ventilatoren, kühlende Getränke oder zusätzliche Pausen, aber einfach nach Hause gehen darf man deshalb nicht. Die Probezeit. Ein anderes weitver breitetes Missverständnis betrifft die Probezeit. Viele denken, dass man wäh rend dieser Zeit einfach jederzeit aufhö ren kann, ohne sich an Regeln zu halten. Doch auch in der Probezeit gelten Kün digungsfristen – meist ein Tag. Und auch der Arbeitgeber kann nicht völlig grundlos und sofort kündigen, zumin dest nicht ohne auf arbeitsrechtliche Details zu achten. Homeoffice ist freiwillig. Auch beim Thema Homeoffice gehen die Meinun gen auseinander. Gerade seit Corona wünschen sich viele, von zu Hause zu ar beiten – und manche glauben sogar, das sei ein Recht. Tatsächlich gibt es in Öster

reich aber keinen Anspruch auf Homeof fice. Es braucht eine Vereinbarung zwi schen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, und bei vielen Jobs – etwa im Handel, in der Produktion oder in handwerklichen Berufen – ist Homeoffice gar nicht mög lich. Alter schützt nicht. Ähnlich falsch ist die Vorstellung, dass langjährige Mitar beiter nicht mehr gekündigt werden können. Auch wer zehn oder zwanzig Jahre in einem Betrieb gearbeitet hat, kann gekündigt werden – ein automati scher Kündigungsschutz durch Betrieb szugehörigkeit existiert nicht. Nur für bestimmte Gruppen wie Schwangere, Betriebsräte oder Personen mit Behin derung gibt es einen besonderen Schutz. Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Eben so oft wird angenommen, dass der 13. und 14. Monatslohn – also Urlaubs- und Weihnachtsgeld – gesetzlich vorgeschrie ben sind. Tatsächlich beruhen diese Son derzahlungen aber nicht auf einem Ge WEEKEND KARRIERE | 7

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