Weekend Magazin Vorarlberg 2024 KW40
IMMO GUIDE
EXPERTEN TIPP
Grillen in der Wohnanlage
Mag. Andrea Schwaninger VEV Rechtsberaterin
Oft beinhaltet die Hausordnung Vorgaben zum Grillen, insbeson dere bestimmte Grillzeiten, die einzuhalten sind. Daneben gilt es, Einwirkungen durch Rauch, Gas, Geruch oder Lärm auf Nachbar grundstücke oder -wohnungen generell zu unterlassen. Wird nämlich das gewöhnliche Maß – nach den örtlichen Verhältnissen beurteilt – überschritten und wird dadurch die ortsübliche Benut zung des Grundstücks oder der Wohnung nebenan wesentlich beeinträchtigt, so kann im Einzel fall mit einer Unterlassungsklage dagegen vorgegangen werden. Fachgerechtes Grillen im Garten oder auf dem Balkon wird aber in der Regel als ortsüblich anzuse hen sein. Als Maßstab für die we sentliche Beeinträchtigung wird das Empfinden eines Durch schnittsmenschen herangezogen und nicht auf das subjektive Emp finden des Nachbarn abgestellt. Da der Ausgang eines Gerichts verfahrens meist ungewiss ist, empfiehlt es sich, zunächst das persönliche Gespräch mit dem Nachbar zu suchen. VEV (Vorarlberger Eigentümervereinigung) office@vev.or.at www.vev.or.at
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