Weekend Magazin Tirol 2025 KW45

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IHR NOTAR INFORMIERT

Der Tod und die Steuer RECHTSSICHERHEIT. In dieser Serie werden Möglichkeiten einer selbstbestimmten, vorausschauenden Rechtsvorsorge erläutert. Steuern und Gebühren können in der Planung von Vermögensübertragungen eine wichtige Rolle spielen. N ichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den

Abgaben Bei unentgeltlichen Übertra gungen von Immobilien un ter Lebenden und Liegen schaftserwerben von Todes wegen berechnet sich die Grunderwerbsteuer unter Anwendung des sogenannten „Grundstückswertes“. An ders als der Name vermuten lässt, handelt es sich dabei nicht um den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie, sondern um eine besondere Bemessungsgrundlage, die je nach Größe und Lage der Immobilie sowie Größe, Al ter und Sanierungszustand eines allfälligen Gebäudes va riiert. Der Grundstückswert ist in der Regel niedriger als der Verkehrswert. Der Steu ersatz ist gestaffelt und be trägt je nach Grundstücks wert 0,5%, 2% bzw 3,5%. Die Grundbuchseintragungsge

gaben bei der Schenkung oder Vererbung von Vermö gen sind seither die Grun derwerbsteuer und die Grundbuchseintragungsge bühr. Sie betreffen nur die Übertragung von Eigentum an Immobilien. Das Schen ken oder Vererben von Bar geld, Bankguthaben und an derem Vermögen hingegen ist in Österreich – an ders als in anderen Ländern – nicht steu erpflichtig, und zwar unabhängig von deren

bühr hingegen beträgt bei Erwerben zwischen nahen Angehörigen stets 1,1% vom dreifachen Einheitswert des übertragenen Liegenschafts vermögens. Planung Die Ermittlung von Grun derwerbsteuer und Grund buchseintragungsgebühr be dürfen meist einer komple xeren Berechnung. Diese kann von einem Notar im Zuge einer Erstberatung auch schon vor einer Schen kung bzw einem Todesfall durchgeführt werden. V sigl + sollerer notare Museumstraße 4 6020 Innsbruck Tel.: 0512 551920 office@notar.tirol www.notar.tirol

Steuern – der US-amerikani sche Schriftsteller und Staatsmann Benjamin Frank lin hat mit dieser Aussage be reits im 18. Jhdt. einen Nerv getroffen. Zum Glück kann zumindest in puncto Steuern vorausgeplant werden. Das gilt auch für das Verschen ken und Vererben von Vermögen. Nur Immobilien Seit 1. August

Wert. Es macht zudem keinen Unterschied, ob Vermögen zu Lebzeiten geschenkt

2008 gibt es in Österreich keine Erb schafts-

und Schen kungssteu er mehr. Die wich tigsten Ab

oder von Todes we gen erwor ben wird.

Dr. Robert Sollerer LL.M Notar

FOTOS: DIE FOTOGRAFEN, ISTOCK.COM/DJEDZURA

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