Weekend Magazin Steiermark Blickpunkt Weiz 2025 KW12
Vorsorge selbst in die Hand nehmen WER ENTSCHEIDET, WENN SIE ES NICHT MEHR KÖNNEN? Ein plötzlicher Unfall oder eine unerwartete Krankheit – und schon ist man nicht mehr in der Lage, eigenständig Entscheidungen zu treffen. Doch wie kann man für diesen Fall vorsorgen? Ein Gespräch mit Dr. Michael Kropiunig, Präsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer.
H err Dr. Kropiunig, ein Schicksals schlag mit mögli cher Geschäftsunfähigkeit, etwa durch einen Unfall, kann jeden treffen. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, für diesen Fall vor zusorgen? Kropiunig: Das hängt davon ab, welche Bereiche man vorab re geln möchte. Eine Patienten verfügung betrifft ausschließ lich medizinische Fragen für den Fall, dass man sich selbst nicht mehr äußern kann. Eine Vorsorgevollmacht hingegen bietet deutlich größeren Spiel raum, z. B. auch Vertretung in Vermögensangelegenheiten. Mit einer Vorsorgevollmacht überträgt man Entschei dungsbefugnisse an eine an dere Person. Welche Gestal tungsmöglichkeiten gibt es? Kropiunig: Genau. Der Gesetz geber ermöglicht es jedem geschäftsfähigen Menschen, durch eine Vorsorgevoll macht eine Vertrauensperson zu bestimmen, die im Falle der Geschäftsunfähigkeit Ent scheidungen trifft. Meist han delt es sich dabei um Ehepart ner oder nahe Verwandte, die
langt, wird der Vermerk ge löscht – die Vollmacht bleibt aber bestehen, so lange sie nicht widerrufen wird. Ihr Fazit? Kropiunig: Die Vorsorgevoll macht ermöglicht es, selbst zu bestimmen, wer sich um die eigenen Belange kümmert, wenn man dazu nicht mehr in der Lage ist. Auch wenn sich niemand gerne mit einem sol chen Szenario auseinander setzt, ist es im eigenen Inter esse – und im Interesse der Angehörigen – vorausschau end zu handeln. Die steiri schen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind hier die idealen Ansprechpartner. V
INFO
Wie erfährt ein Arzt oder Geschäftspartner, dass die Vollmacht wirksam ist? Kropiunig: Eine Vorsorgevoll macht kann nur von be stimmten Berufsgruppen – darunter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – verfasst werden. Sie muss dann im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden. Dies bedeutet jedoch noch nicht, dass sie sofort gültig ist. Erst wenn ein ärztliches Attest die Geschäftsunfähig keit bestätigt, kann der Bevollmächtigte die Aktivie rung der Vollmacht im ÖZVV veranlassen. Sobald der Vollmachtgeber seine Geschäftsfähigkeit zurücker
mit den persönlichen Vorstel lungen des Vollmachtgebers vertraut sind. Der Bevoll mächtigte kann dann nicht nur medizinische Behandlun gen ablehnen oder ihnen zu stimmen, sondern auch ärzt liche Auskünfte einholen oder über Vermögen und Bank konten verfügen. Wichtig: Die Vollmacht tritt erst in Kraft, wenn die Geschäftsunfähig keit tatsächlich eingetreten ist.
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Steiermärkische Rechtsanwaltskammer Salzamtsgasse 3/IV 8010 Graz
„Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es, selbst zu bestimmen, wer sich um die eigenen Belange kümmert, wenn man dazu nicht mehr in der Lage ist.“ Michael Kropiunig über die Vorsorgevollmacht
Tel.: 0316 830290 office@rakstmk.at www.rakstmk.at
ANZEIGE FOTO: RENÉ STRASSER
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