Weekend Magazin Salzburg 2026 KW13

EXPERTEN TIPP

Jürgen Fischer AK Salzburg, Experte

für Jugend- und Lehrlingsschutz.

Häufig werden Ferial jobs mit Praktika ver wechselt – der Unter schied ist speziell in Sa chen Bezahlung ent scheidend. Während bei einem Ferialjob volle ar beitsrechtliche Bestim mungen gelten, kann ein Praktikum unbezahlt sein, da hier der Ausbil dungszweck im Vorder grund steht. Wichtig: Vertrag prüfen! Handelt es sich um ein Ausbil dungsverhältnis (statt Dienstverhältnis), gibt es keinen Anspruch auf den Kollektivvertrags lohn, Urlaub oder Ent geltfortzahlung. Mit dem „Gütesiegel Praktikum“ würdigt die Arbeiter kammer Unternehmen und Institutionen, die faire Bezahlung und Ar beitsbedingungen ga rantieren. Das Siegel dient als Wegweiser für die Qualitätssicherung. Praktikum oder Ferialjob?

Wertvoll fürs Leben Freiwilliges Engagement bringt zwar kein Geld, dafür ein Plus im Lebenslauf und unbezahlbare soziale Erfah rungen. In Österreich kann

die Teilnahme an Freiwilli gencamps nachdenken. Die se dauern meist mehrere Wochen und bieten auch die Möglichkeit, Sprachkentnis se zu verbessern. V

man (ab 16 Jahren) beispiels weise an den Naturschutz programmen der Alpenver einsjugend mitwirken. Wer internationale Erfahrungen sammeln möchte, sollte über

WICHTIGE FERIALJOB-REGELN

n Alter: Jugendliche dürfen erst ab 15 Jahren arbeiten, sobald die Schulpflicht erfüllt ist. n Arbeitszeit: Für unter 18-Jährige gelten besondere Schutzbestimmungen. Es dürfen maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche gearbei tet werden. Überstunden sind nicht erlaubt. Arbeitszeitaufzeichnungen sollten selbst geführt werden. Achtung: Falsche Aufzeichnungen nicht unter schreiben. n Pause: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden steht eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Die wö chentliche Freizeit muss zwei zusam menhängende Kalendertage betragen, einer davon in der Regel der Sonntag (Ausnahmen z. B. im Gastgewerbe möglich). n Vertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist Pflicht. Darin sollten die Tätigkeit, Arbeitszeit, Beginn und Ende der Beschäftigung sowie die Bezahlung klar festgehalten sein. Wichtig: Keine

Verzichtserklärungen (oft im Kleinge druckten) unterschreiben, mit denen man auf Restzahlungen verzichtet. n Bezahlung: Ferialjobber sind ganz normale Arbeitnehmer und erhalten mindestens den Kollektivvertragslohn. Neben dem Lohn gehören auch an teiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eine Urlaubsersatzleistung, falls Urlaub nicht konsumiert wird, zur Ab rechnung. Ein Gehaltszettel ist Pflicht – bei Unklarheiten können Eltern oder Jugendliche die Abrechnung von der Arbeiterkammer prüfen lassen. n Versicherung: Der Arbeitgeber muss Ferialjobber vor Arbeitsbeginn bei der Gebietskrankenkasse anmelden und eine Kopie der An- und Abmeldung aushändigen. Damit sind Jugendliche unfall- und krankenversichert. n Steuerliche Hinweise: Wer über das Jahr hinweg weniger als 14.517 Euro verdient, kann beim Finanzamt die Ne gativsteuer zurückholen. Das kann bis zu 1.398 Euro ausmachen.

FOTOS: ISTOCK.COM/ NOMADSOUL1, ISTOCK.COM/ JACOBLUND,

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