Weekend Magazin Oberösterreich Großraum Linz 2024 KW40
Nach diesem Prinzip „Sorgen Sie rechtzeitig vor“ stehen Ihnen DIE NOTARE Dr. Ernst Wittmann und Dr. Birgit Witt mann mit ihrem Team zur Verfügung. Die erste Rechts auskunft ist kostenlos.
Besser vorsorgen als nachher sorgen
DIE NOTARE. begleiten Sie in allen juristischen Belangen und in jeder Lebenslage. Neben Testamentserrichtung und Regelung von Nachlässen bieten Dr. Ernst und Dr. Birgit Wittmann auch Unterstützung bei der Errichtung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht an. Denn, die richtige Vorsorge schafft Sicherheit. M it einem Testa ment kann für den Ablebensfall
Patientenverfügung Eine Patientenverfügung ist notwendig, wenn der Patient nicht mehr selbst in eine Be handlung einwilligen oder die se ablehnen kann. Die Ent scheidung darüber, welche medizinischen Behandlungen durchgeführt werden sollen, kann mit einer Vorsorgevoll macht auch auf eine Vertrau ensperson übertragen werden. Sollte beides nicht vorliegen, muss ein Erwachsenenvertre ter bestellt werden, der diese Entscheidung zu treffen hat. Vorsorgevollmacht Die Erfahrung zeigt, dass der Verlust der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit plötz lich und unerwartet eintreten kann. Hier geht es um Fragen, wie: • Wer kümmert sich um Wohnung oder Haus?
Beratung Nach diesem Prinzip „Sor gen Sie rechtzeitig vor“ ste hen Ihnen DIE NOTARE Dr. Ernst Wittmann und Dr. Birgit Wittmann mit ih rem Team zur Verfügung: „Die erste Rechtsauskunft ist kostenlos.“ V
• Wer veranlasst die notwen dige Pflege und stellt die nö tigen Anträge für Pflege geld? • Wer erledigt meine Bankgeschäfte? • Wer weiß, welche medizini schen Behandlungen ich wünsche? • Wer handelt für mich und trifft unternehmerische Entscheidungen? Aber auch bei Unternehmern ist es äußerst wichtig, hand lungsfähig zu bleiben. Für all diese Fragen ist die Vorsorgevollmacht die richti ge Antwort. Denn SIE bestim men bereits im Vorhinein, wer Sie im Falle des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit ver tritt. Die Vollmacht gilt unbe fristet und wird erst wirksam, wenn durch ein ärztliches At test der Verlust der Entschei dungsfähigkeit bestätigt wird.
eine eindeutige Regelung ge troffen werden, wer welche Vermögenswerte erhält. Ein vom Fachmann errichtetes Testament lässt Streit erst gar nicht entstehen. Es ist in je dem Fall eine Beratung zu empfehlen, um die gesetzli che Erbfolge abzuklären. Sollten die gesetzlichen Be stimmungen nicht dem eige nen Willen entsprechen, kann ein Testament errichtet werden, mit dem in gewissen Grenzen – Stichwort Pflicht teilsrecht – von den gesetzli chen Anordnungen abgegan gen werden kann. Insbeson dere Lebensgefährten sei dies ans Herz gelegt, da diese nach wie vor ein sehr schwach ausgeprägtes ge setzliches Erbrecht haben.
Die Notare Dr. Ernst Wittmann, Öffentlicher Notar Dr. Birgit Wittmann, Öffentliche Notarin
Landstraße 3, Taubenmarkt 4020 Linz 0732 / 25 70 25
office@dienotare.com www.dienotare.com
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