Weekend Karriere Wien 2026 KW39

SCHULE | LEHRE | KARRIERE

W arum in den Ferien arbeiten? Die einen wollen sich etwas dazu verdienen, die anderen notwendige Praxis sammeln. Wer als Schüler das erste Mal Arbeitsluft schnuppert, der sollte aber auf jeden Fall einige Dinge beachten. Für einen klassischen Ferial job – zum Beispiel im Lager, Super markt, Büro, in der Produktion oder als Aushilfe – gilt in Österreich: Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und die all gemeine Schulpflicht (neun Schuljahre) beendet haben. Das ist in der Regel mit Beginn der Sommerferien nach der 9. Schulstufe der Fall. Mit 14 Jahren ist ein normaler Ferialjob grundsätzlich noch nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur für Lehrverhältnisse, schulische Pflicht- oder Ferialpraktika sowie einige wenige gesetzlich geregelte Tätigkeiten, etwa Babysitten oder Nachhilfe geben. Als Fe rialarbeiter bist du ganz normal ange stellt. Wichtige Regeln und Pflichten. Das bedeutet: Du hast Anspruch auf eine Bezahlung nach dem geltenden

halte sind im Lehrplan festgelegt. Im Mittelpunkt steht daher nicht die Ar beitsleistung, sondern der Ausbildungs zweck. Praktikanten lernen den Betrieb kennen, sammeln Erfahrungen und wer den dabei von den Verantwortlichen fachlich begleitet und unterstützt. Ein freiwilliges Taschengeld ist möglich, ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht je doch grundsätzlich nicht. Eine wichtige Ausnahme bilden Pflichtpraktika im Hotel- und Gastgewerbe: Sie gelten als reguläres Dienstverhältnis. Das bedeu tet, dass Praktikanten in Restaurants und Hotels Anspruch auf eine Bezah lung nach dem jeweils geltenden Kollek tivvertrag haben und die arbeitsrechtli chen Bestimmungen für Arbeitnehmer gelten. Das liebe Geld. Bekommt man für seine Arbeit in den Ferien auch Geld, dann ist das ein gutes Gefühl, denn grundsätzlich gilt: Dein Gehalt gehört dir. Minderjährige dürfen über ihren selbst verdienten Lohn in der Regel selbst verfügen, solange dadurch ihre grundlegenden Lebensbedürfnisse nicht gefährdet werden. Ob du dein

Kollektivvertrag, bist sozialversichert und musst die vereinbarten Arbeitszei ten einhalten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten außerdem besondere Schutzbestimmungen: Grundsätzlich darfst du höchstens acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbei ten. Nach viereinhalb Stunden Arbeit steht dir eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit sind nur in be stimmten Branchen und unter gesetz lich geregelten Ausnahmen erlaubt. Au ßerdem dürfen Jugendliche keine Arbei ten verrichten, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden. Im Gegenzug bist du verpflichtet, die Anweisungen deiner Vorgesetzten zu befolgen, sorgfältig zu arbeiten, die Arbeitszeiten einzuhalten und betriebliche beziehungsweise ge setzliche Regeln zu beachten. Den Berufsalltag kennenlernen. Anders ist es beim Pflichtpraktikum. Es ist Teil der schulischen Ausbildung und soll dir die Möglichkeit geben, dein the oretisches Wissen in der Praxis anzu wenden und erste Einblicke in den Be rufsalltag zu gewinnen. Dauer und In

AUF JOBSUCHE: n Früh suchen: Viele Betriebe vergeben Fe rienjobs schon Monate vor dem Sommer. Am besten bewirbst du dich bereits im Winter oder Frühjahr. n Direkt nachfragen: Frag in Supermärk ten, Hotels, Büros, Werkstätten oder Betrieben in deiner Nähe nach freien Ferienjobs. n Online suchen: Auf Jobplattformen, Firmenwebsites oder bei Jugend- und Arbeitsmarktstellen findest du laufend neue Angebote. n Kontakte nutzen: Eltern, Verwandte, Freunde oder Lehrkräfte wissen oft, wel che Betriebe gerade Ferialjobs anbieten oder Praktikanten suchen. n Bewerbung vorbereiten: Ein kurzer Le benslauf und ein freundliches Anschrei ben reichen oft schon für den ersten Ferienjob oder ein erstes Gespräch.

FOTO: DC STUDIO/SHUTTERSTOCK

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