Weekend Karriere Tirol 2024 KW38

LEHRE & KARRIERE

PRAXIS-TIPPS

und macht im Notfall An sprüche geltend“, ergänzt er. Die Frage des Geldes. Bei einem Praktikum handelt es sich meist um ein befristetes Arbeitsverhältnis, weshalb es auch entsprechend entlohnt werden sollte: „Das Einkom men der PraktikantInnen richtet sich nach dem Kollek tivvertrag der jeweiligen Branche. In vielen Branchen gibt es auch eigene Bestim mungen bezüglich des Ent gelts für PflichtpraktikantIn nen. Diese orientieren sich meist an den jeweils vorgese henen Lehrlingseinkommen“, weiß Boris Ginner. Was bringt’s? Und auch wenn kein Pflichtpraktikum in der Ausbildung vorgese

hen ist, ist ein solches gene rell nie ein Fehler – es macht sich immer gut im Lebens lauf, wie Ginner abschlie ßend ergänzt: „Durch das Praktikum kann man in ver schiedene Branchen und Be rufsfelder ,hineinschnup pern‘. Persönliche Kontakte und Netzwerke entstehen. Dies eröffnet die Chance, Be reiche kennenzulernen, in denen man sich weiterentwi ckeln möchte. Dies kann auch der eigenen beruflichen Karriere dienlich sein. Denn hatte man bereits die Chan ce, konkrete Einblicke in die Arbeitsrealitäten zu gewin nen und kann auf Erfah rungswerte in der jeweiligen Branche verweisen, ist das für spätere Bewerbungen si cherlich von Nutzen.“ V

n Praktikumssuche: Je früher, desto besser mit der Suche beginnen. Vor allem in großen Firmen, Banken oder öffentlichen Institutionen beginnt die Bewer bungszeit schon im Herbst des Vorjahres (für z.B. Sommerpraktika). Tipp: Bewerbungsgespräche üben! Für die Suche das persönliche Umfeld und Kontakte nutzen, Betriebe direkt anschreiben oder Praktikums börsen durchstöbern. n Was muss geklärt werden: Genaue Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit, Entlohnung, Kollektivvertrags-Zugehörigkeit des Betriebes abklä ren, eventuell Kost und Quartier (bzw. einen etwaigen Abzug für Kost oder Quartier) in einem Arbeitsver trag schriftlich vereinbaren. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vereinbaren – bei unregelmäßiger Arbeitszeit die freien Tage im Vorhinein festlegen. Achtung: Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht erlaubt!

n Alle Infos und Tipps zu Praktika z.B. unter: www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/ schule/pflichtpraktikum.html

Die Jugendlichen sollten beim Praktikum umfassende Einblicke in den jeweiligen Berufsalltag bekommen und gut betreut sein.

ILLUSTRATION: ISTOCK.COM/FLASHVECTOR

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