Weekend Karriere Tirol 2024 KW38

SCHULE & BILDUNG

Schutz der Privatsphäre: Auch wenn die Grenzen zwischen dem „beruflichen Ich“ und dem Privatleben sich nicht immer genau trennen lassen, muss man nicht alles preisgeben. Folgende Fragen dürfen nicht gestellt werden: l „Haben Sie vor, in Zukunft Kinder zu bekommen?“ l „Welcher Religion gehören Sie an?“ l „Sind Sie gewerkschaftlich organisiert?“ l „Leiden Sie an einer chronischen Erkrankung?“ l „Haben Sie eine Beeinträchtigung?“ l „Sind Sie verschuldet?“ (Achtung: Ausnahmen!) l „Sind Sie homosexuell?“

Am besten bleibt man ruhig, professio nell und sachlich.

UNANGEBRACHTE FRAGEN MEISTERN:

Der Arbeitgeber darf Job-Kandidaten auf Herz und Nie ren prüfen – solan ge es um berufliche Dinge geht.

n Die Beantwortung höflich ablehnen. n Nicht wahrheitsgemäß antworten. Lügen ist hier in Einzelfällen erlaubt. n Das Thema wechseln: Mit einer Gegenfrage eine Antwort vermeiden. n Den Gesprächspartner darauf hinweisen, dass die Frage unzulässig ist oder das Privatleben betrifft!

FOTOS: OBEN: ISTOCK.COM/ LIOPUTRA , UNTEN: ISTOCK.COM/ MONKEYBUSINESSIMAGES, HINTER GRUND: ISTOCK.COM/ NATALIIA PRACHOVA

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