Weekend Karriere/Schule Oberösterreich 2024 KW38
FRAGEN ZUM THEMA
JUGENDSCHUTZ
SPIELREGELN. Was darf ich als Teenager in welchem Alter? Das Jugendschutzgesetz gibt die Regeln vor. Hier sind konkrete Fragen und ihre Antworten!
Gibt es neue Regelungen, an die ich mich halten muss?
Was passiert, wenn ich mich nicht an das Jugendschutzgesetz halte?
Ich bin letztes Monat 16 geworden. Darf ich jetzt wirklich fortgehen, so lange ich will?
Im letzten Jahr wurde das Jugendschutzgesetz erneuert. Die neuen Regeln gelten seit dem 15. Dezember 2023 und sollen deine Gesundheit noch mehr schützen. Seither darfst du keine tabakfreien Nikotinbeutel und keine rauchbaren CBD-Produkte erwerben, besitzen oder konsumie ren, wenn du noch keine 18 Jahre alt bist. Auch sogenannte Snus (niko tinhaltige Tabakbeutel) oder CBD-Liquids und -Blüten gehören zu den gesundheitsschädlichen Substanzen und sind für Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Ab wann darf man nach dem Jugendschutzgesetz rauchen und Alkohol trinken?
Wenn du dich nicht an die Bestimmungen des Jugendschutzge setzes hältst, hast du mit folgenden Konsequen zen zu rechnen: n Ermahnung n Aussprache mit ei nem Jugendberater n Geldstrafe von 200 bis 300 Euro Auch Erwachsene müs sen die Bestimmungen des Jugendschutzge setzes einhalten, sonst werden sie zur Kasse gebeten. Außerdem macht sich z.B. auch ein Wirt, der Jugendlichen unter 16 Jahren Alkohol ausschenkt, strafbar!
Im Jugendschutz gesetz sind je nach
Alter bestimmte Zeiten festgelegt, bis zu denen du dich ohne Aufsichts person an öffentlichen Orten aufhalten darfst. Diese Ausgehzeiten sind ein äußerster Rahmen, innerhalb dessen deine Eltern mit dir vereinba ren können, wann du zu Hause sein musst. Das kann auch früher sein, als im Gesetz steht. Für dich gilt die Vereinba rung, die du mit deinen Eltern getroffen hast.
Wenn du unter 16 bist, darfst du alkoholische Getränke weder kaufen noch konsumieren. Aber auch zwischen 16 und 18 darfst du Alkohol nur in Form von Wein, Bier und Sekt kaufen und konsumieren. Harte Drinks (auch in Form von Mischgetränken - Alkopops) darfst du erst ab 18 Jahren kaufen und konsumieren. Unter 18 heißt es auch, Finger weg von Zigaret ten, E-Shishas, E-Ziga retten und Wasserpfeifen und den dafür notwen digen Tabaken, Melas se-Mischungen und Liquids; auch kaufen darfst du diese Produkte erst ab 18 Jahren.
JugendService des Landes OÖ Bahnhofplatz 1 4021 Linz E- Mail: info@jugendschutz-ooe.at www.jugendschutz-ooe.at KONTAKT
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76 | WEEKEND HTL-MAGAZIN
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