Weekend Karriere/Lehre Oberösterreich 2025 KW39
LEHRE & KARRIERE
TEILZEIT Noch ein Mythos: Teilzeitar beit sei kein „echter“ Job. Diese Vorstellung ist längst überholt. Viele Menschen ar beiten in Österreich bewusst nur wenige Stunden – oft aus familiären sowie sozialen Verpflichtungen oder weil sie keinen Vollzeitjob finden oder keinen möchten. Die Folgen: weniger Einkommen, geringere Aufstiegschan cen, unzureichende soziale Absicherung und im Alter niedrigere Pensionen.
ABWESEND
man sich selbstverständlich gericht lich wehren. Schriftlich ist besser. Viele glauben, dass der Dienstzettel und der Arbeits vertrag das Gleiche sind. Falsch: Der Dienstvertrag ist eine Zusammenfas sung der wichtigsten Arbeitsbedingun gen – ein echter Arbeitsvertrag kann auch mündlich zustande kommen. Trotzdem sollte man beides immer schriftlich einfordern. In diesem Zu sammenhang gilt: Auch mündliche Ver einbarungen sind rechtlich bindend – allerdings schwerer zu beweisen. Des
außer es handelt sich nachweislich um eine Tätigkeit, die der Genesung nicht schadet und mit dem Arbeitgeber abge sprochen ist. Kein Handy während der Arbeit. Ein Anruf des Freundes, während die Kun den Schlange stehen? Das Finale der Fußball-WM am Smartphone verfolgen, während man ein Dach deckt? Arbeitge ber dürfen selbstverständlich die private Handynutzung während der Arbeitszeit untersagen, vor allem aus Sicherheits- oder Produktivitätsgründen. Zudem sind kurze private Gespräche in der Arbeit er laubt – dauerhafte Ablenkung oder Stö rungen jedoch nicht. Es gilt: mit Maß und Rücksicht auf Be trieb und Kollegen.
halb: Wichtige Absprachen immer schriftlich festhalten. Zeiten haben sich geändert. Vor lan ger Zeit war es tatsächlich so: Lehrlinge hatten keine oder fast keine Rechte. Das hat sich geändert: Lehrlinge haben in Ös terreich klare gesetzlich geschützte Rech te – etwa auf Ausbildungsqualität, gere gelte Arbeitszeiten, Berufsschule, Urlaub und Entlohnung gemäß Kollektivvertrag. Nicht alles ist Arbeitszeit. Die Weg zeit von der Garderobe bis zum Arbeits platz zählt nicht zur Arbeitszeit, außer es ist anders geregelt (zum Beispiel in der Betriebsvereinbarung oder bei Schichtübergaben). Auch Mittags pausen zählen gesetzlich nicht
zur Arbeitszeit. gesetzlich oder Betriebsvereinbarungen kön nen jedoch etwas anderes vorsehen. Geld auch in Schulzeit. Auch während der Berufsschu le, bei Prüfungen und bei ge setzlich geregelten Freistellun gen bekommen Lehrlinge ganz normal die Lehrlingsentschä digung weitergezahlt. V
Man darf sich weh ren. Die Geltendma chung von bestehen den Rechten (zum Beispiel bei Mob bing, Diskriminie rung oder sexueller Belästigung) darf kein Kündigungsgrund sein. Das wäre rechts widrig – dagegen darf
FOTOS: OBEN: ISTOCK.COM/ ALEKSANDR DURNOV, UNTEN: ISTOCK.COM/ VISUAL GENERATION
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