Weekend Karriere Burgenland 2026 KW39
9 Schuljahre – dann darf der erste Ferienjob starten.
LEHRE & KARRIERE
dem jeweils geltenden Kollektivvertrag haben und die arbeitsrechtlichen Be stimmungen für Arbeitnehmer gelten. Das liebe Geld. Bekommt man für seine Arbeit in den Ferien auch Geld, dann ist das ein gutes Gefühl, denn grundsätzlich gilt: Dein Gehalt gehört dir. Minderjährige dürfen über ihren selbst verdienten Lohn in der Regel selbst verfügen, solange dadurch ihre grundlegenden Lebensbedürfnisse nicht gefährdet werden. Ob du dein Geld aus gibst, sparst oder einen Teil davon auf die Seite legst, entscheidest also grund sätzlich du selbst. Schau dir auch deine Lohnabrechnung genau an. Dort siehst du, wie hoch dein Bruttolohn ist und welcher Betrag tatsächlich auf deinem Konto landet. Je nach Höhe des Einkom mens werden Beiträge zur Sozialversi cherung abgezogen. Hilfe bei Problemen. Ein Ferienjob oder ein Pflichtpraktikum ist für viele Jugendliche jedenfalls eine spannende Erfahrung. Meist läuft alles problemlos,
Krankenstand oder Kündigung. Auch der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) informiert über die Rechte von Arbeitnehmern und unterstützt bei ar beitsrechtlichen Problemen. Handelt es sich um ein schulisches Pflichtprakti kum, sind außerdem deine Schule und die zuständige Lehrkraft wichtige An sprechpartner. Sie können mit dem Be trieb Kontakt aufnehmen und bei Prob lemen oder Streitigkeiten vermitteln. Nicht zu lange warten. Bewahre au ßerdem alle wichtigen Unterlagen gut auf – etwa den Arbeitsvertrag oder Dienstzettel, Lohnabrechnungen und deine Arbeitszeitaufzeichnungen . Das Wichtigste ist: Warte nicht zu lange, wenn dir etwas komisch oder unklar vorkommt. Je früher du Fragen stellst oder dir notwendige Hilfe holst, desto einfacher lassen sich auftretende Prob leme lösen. Niemand erwartet, dass du beim ersten Job schon alles weißt oder alle Regeln kennst – dafür gibt es Men schen, die dich unterstützen und weiter helfen können. V
manchmal tauchen aber auch Fragen oder Unsicherheiten auf. Was ist, wenn du plötzlich länger arbeiten sollst als vereinbart? Oder dein Lohn nicht über wiesen wird? Vielleicht musst du Tätig keiten erledigen, die mit deinem Prakti kum oder Ferialjob nichts zu tun haben? Keine Sorge – du musst solche Situatio nen nicht alleine lösen. Der erste Schritt ist immer das Gespräch mit deinem Vorgesetzten. Häufig handelt es sich um Missverständnisse, die sich schnell klä ren lassen. Traust du dir das Gespräch nicht alleine zu, kannst du auch eine Vertrauensperson um Unterstützung bitten. Hilft das nicht weiter, stehen dir mehrere Anlaufstellen zur Verfügung. Die Arbeiterkammer (AK) berät kosten los zu allen Fragen rund um Arbeitsver trag, Bezahlung, Arbeitszeit, Urlaub,
AUF JOBSUCHE: n Früh suchen: Viele Betriebe vergeben Fe rienjobs schon Monate vor dem Sommer. Am besten bewirbst du dich bereits im Winter oder Frühjahr. n Direkt nachfragen: Frag in Supermärk ten, Hotels, Büros, Werkstätten oder Betrieben in deiner Nähe nach freien Ferienjobs. n Online suchen: Auf Jobplattformen, Firmenwebsites oder bei Jugend- und Arbeitsmarktstellen findest du laufend neue Angebote. n Kontakte nutzen: Eltern, Verwandte, Freunde oder Lehrkräfte wissen oft, wel che Betriebe gerade Ferialjobs anbieten oder Praktikanten suchen. n Bewerbung vorbereiten: Ein kurzer Le benslauf und ein freundliches Anschrei ben reichen oft schon für den ersten Ferienjob oder ein erstes Gespräch.
FOTO: DC STUDIO/SHUTTERSTOCK
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