Weekend Family Business Burgenland/Niederösterreich 2026 KW38
FINANZEN
Tennis-Legende Boris Becker hatte einst seinen offiziellen Wohnsitz in Monaco. Dennoch blieb er
in Deutschland steuerpflichtig.
Rad-Superstar und amtierender Tour de France-Sieger Tadej Pogačar lebt seit Anfang 2020 im Fürstentum.
dennoch fällig. Unternehmer müssen sie daher häufig aus vorhandener Liquidität begleichen oder dafür auf andere Vermö genswerte zurückgreifen. Keine halbherzigen Lösungen Auch beim privaten Wohnsitz schaut die Finanzverwaltung genau hin. Eine Melde adresse in Monaco reicht nicht aus, wenn der Lebensmittelpunkt weiterhin in Öster reich liegt. Bereits eine dauerhaft verfügba re Wohnung, regelmäßige Aufenthalte oder enge persönliche Bindungen können dazu führen, dass Österreich weiterhin von einer unbeschränkten Steuerpflicht ausgeht. Wie genau die Finanzbehörden hinschauen, zeigt laut Steuer-Experte Alexander Rust der prominente Fall des früheren Tennis Stars Boris Becker. Er hatte seinen Wohn sitz offiziell ins Ausland verlegt, hielt sich jedoch weiterhin häufig in Deutschland auf. Im Zuge der Ermittlungen wurde nachge wiesen, dass Becker deutlich mehr Zeit in Deutschland verbrachte als von ihm ange geben. „Den Ermittlern half damals sogar ein weiblicher Tennis-Fan, der über Jahre hinweg akribisch dokumentiert hatte, wann und wo Becker öffentlich auftrat. Anhand dieser Aufzeichnungen ließ sich seine tatsächliche Anwesenheit rekonstruieren“, veranschaulicht Rust. n
verkauft worden – auch wenn tatsäch lich kein Verkauf stattfindet. „Wenn Sie ein Unternehmen aus Österreich wegver lagern, gilt das steuerlich wie eine Betriebs veräußerung“, erklärt WU-Professor Alexander Rust. Für die Berechnung wird der aktuelle Marktwert des Unternehmens dem steuerlichen Buchwert gegenüberge stellt. Die Differenz – die sogenannten stillen Reserven – gilt als fiktiver Veräu ßerungsgewinn und muss versteuert wer den. Gerade bei Familienunternehmen, die über Jahrzehnte gewachsen sind, Immo bilien besitzen oder einen hohen Firmen wert aufgebaut haben, können diese stillen Reserven beträchtlich sein. Entsprechend hoch fällt häufig auch die Steuerbelastung aus. Besonders problematisch: Obwohl kein Verkaufserlös fließt, wird die Steuer
len Spitzensportler, Künstler, Influencer oder international tätige Berater. Sie erzielen ihre Einnahmen in unterschiedlichen Ländern, etwa durch Auftritte, Werbeverträge oder Vermarktungsrechte. Nur jener Teil, der einem konkreten Auftrittsstaat zugeord net werden kann, wird auch dort besteuert. Andere Einkünfte können bei einem tatsäch lichen Wohnsitz in Monaco unter Umstän den steuerfrei bleiben. Rust: „Auch Pensio nisten oder vermögende Privatpersonen, die vor allem von Aktien gewinnen, Zinsen oder anderen Kapitalerträgen leben, können von einem Wegzug profitieren.“ Wegzugsbesteuerung wird fällig Wer sein Unternehmen vollständig aus Österreich verlagert, muss jedoch mit einer erheblichen Hürde rechnen: der sogenannten Wegzugsbesteuerung. Sie zählt zu den größten Stolpersteinen für Unternehmer, die ihren Betrieb oder Fir mensitz ins Ausland verlegen möchten. Der Grundgedanke dahinter ist einfach: Der österreichische Staat will verhindern, dass über Jahre oder Jahrzehnte aufgebau te Unternehmenswerte unversteuert ins Ausland abwandern. Deshalb behandelt das Steuerrecht den Wegzug so, als wäre das Unternehmen am Tag der Verlagerung
Prozent der Einwohner Monacos sind Millionäre. Das ist der weltweit höchste Anteil eines Staats. 40
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38 | FAMILY BUSINESS | 3/2026
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