Karriere Burgenland 2024 KW40
LEHRE & KARRIERE
A drenalin. Aufregung. An spannung. Job-Interviews sind für die meisten von uns eine Ausnahmesitua tion, nicht nur für Be rufseinsteiger. Viele spielen schon zuhau se mögliche Fragen durch, bereiten sich akribisch vor, wollen mit Wissen und vielleicht sogar Witz im entscheidenden Dialog vor dem möglichen künftigen Ar beitgeber brillieren. Qualifikationen und eigene Qualitätssiegel – Stichwort: Cha raktereigenschaften – werden da rauf und runter gebetet. Was im Trockentrai ning aber meist nicht zur Sprache kommt, sind „teuflische“ Fangfragen. Da runter fallen unter anderem im Gleichbe handlungsgesetz (GlBG) definierte Berei che, die mitunter zutiefst persönliche und intime Details berühren. Das ist tabu. „Verbotene Klassiker bei Vorstellungsgesprächen sind beispiels weise Fragen nach der Familienplanung,
einem Kinderwunsch, der sexuellen Ori entierung oder der Religion“, informiert Biljana Savić, Expertin für Arbeitsrecht bei der AK Wien. Aber auch Erkundigun gen ideologischer Natur, wie die nach der Parteizugehörigkeit, sind tabu. „Natürlich hat der Arbeitgeber ein Interesse daran, seine künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser kennenzulernen. Er hat in Vorstellungsgesprächen auch ein Fragerecht. Es hat aber dann Grenzen, wenn Diskriminierung ins Spiel kommt“, sagt Arbeitsrechtsexperte Michael Trin ko vom Österreichischen Gewerkschafts bund (ÖGB). Mehr Sensibilität. Immer wieder bekä men vor allem Frauen Fragen gestellt, die eigentlich unzulässig sind, so Trinko. „Im Zweifel müssen diese Fragen nicht beant wortet werden, sogar nicht die Wahrheit zu sagen, ist unter Umständen erlaubt.“ (siehe Kasten rechts!) Verboten sind auch Fragen zur ethnischen Herkunft. Die ei-
„DAS FRAGE RECHT DES ARBEITGEBERS HAT GRENZEN.”
Michael Trinko, Arbeitsrechtsexperte beim Österr. Gewerkschaftsbund (ÖGB)
FOTO: ÖGB /DEROO
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