Pflege, Betreuung & Vorsorge Steiermark 2024 KW38
Pflege u Betreuung u Vorsorge
ÄRZTLICHE TÄTIGKEITEN
nur nach schriftlicher Anordnung von einem Arzt oder diplomiertem Pflegepersonal
Liegt eine schriftliche ärztliche Anordnung mit Anleitung und Unterweisung vor, dürfen selbstständige PersonenbetreuerInnen im Einzelfall auch folgende Tätigkeiten ausführen:
n Verabreichung von Medikamenten
n Verabreichung von subkuta nen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
n Anlegen und Wechseln von Verbänden und Bandagen
n Blutentnahme zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels
n Einfache Licht- und Wärmeanwendungen
TÄTIGKEITEN, DIE PERSONENBETREUER NIEMALS AUSFÜHREN DÜRFEN
Folgende pflegerische Tätigkeiten dürfen Personenbetreuer unter keinen Umständen durchführen. Diese dürfen nur von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegern ausgeführt werden.
n Trachealkanülenwechsel n Harnkatheterwechsel
n Dekubitusversorgung n Infusionsgabe
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