Pflege, Betreuung & Vorsorge Steiermark 2024 KW38
Pflege u Betreuung u Vorsorge
Eine Betreuungskraft hilft beim Meistern des alltäglichen Lebens. Diese Unterstützung geht allerdings mit hohen Kosten einher.
J eder, der schon mal in der Situation war, weiß: Wenn es so weit kommt, dass das Engagement einer Personenbetreuung unum gänglich wird, ist dies mit Sor gen verbunden. Sorgen um das Familienmitglied, um das es geht. Aber auch Sorgen vor der finanziellen Belastung, die auf einen zukommt. Unterstützung. Grundsätzlich gilt, dass diese Belastung dank Betreuungszuschuss und Pflege geld vom Sozialministeriumser vice abgefedert werden kann. Für die Beschäftigung von zwei Selbstständigen, die sich mit der Betreuung abwechseln, gibt es eine Unterstützung von bis zu 640,- Euro pro Monat (bzw. 320,- Euro, wenn nur eine Be treuungskraft eingesetzt wird).
Dies gilt immer, wenn das mo natliche Nettoeinkommen des versorgungsbedürftigen Men schen 2.500,- Euro nicht über steigt, allerdings wird der Diffe renzbetrag ausbezahlt. Beträgt das Nettoeinkommen beispiels weise 2.700,- Euro, bekommt man noch 440,- Euro oder 120,- Euro dazu. Unabhängig davon ist das Pflegegeld. Ein Arzt er hebt den monatlichen Pflegebe darf, danach richtet sich die Einteilung in die Pflegestufen 1 bis 7, ab Stufe 5 gilt in der Regel eine 24-Stunden-Betreuung als erforderlich – die Summen pro Pflegestufe sehen Sie auf der nächsten Seite. Faktoren. Wie viel eine Be treuungskraft kostet, ist unter schiedlich, hängt von mehreren Faktoren ab und ist oftmals
auch Vereinbarungssache. Ein wesentlicher Punkt sind die konkreten Umstände, wozu vor allem der Aufwand der Betreu ung zählt. Dieser hängt von dem gesundheitlichen Zustand der betreuungsbedürftigen Per son ab, auch der Grad der Deutschkenntnisse spielt mit. Grundsätzlich kann man als Faustregel mit einem Preis zwi schen 80,- und 100,- Euro pro Tag für einen 24-Stunden-Be treuer rechnen. Vorsorgevollmacht. Zur Re gelung der Finanzen gehört aber auch, dass man rechtzeitig für den Fall der Fälle vorsorgt – also mit einer Vorsorgevoll macht und einem Testament. Mit einer Vorsorgevollmacht wird geregelt, was passiert, wenn man die eigene Entschei
FOTO: KARL-HENDRIK TITTEL/ISTOCK.COM
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