Business Oberösterreich 2025 KW14

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Bewertung kann ich natürlich auch verlangen, dass solche Beurteilungen zukünftig unterlassen werden. Zu dem sind unter bestimmten Voraus setzungen auch ein öffentlicher Wi derruf und Schadenersatzforderun gen denkbar.“ Von der juristischen Seite betrachtet, stellt sich noch ein Problem, wie der Anwalt erläutert: „Der betroffene Unternehmer muss im Verfahren beweisen, dass das Posting wahrheitswidrig war, das heißt unrichtig. Ihn trifft also die Beweislast.“ In der Praxis kommt es laut dem Juristen in etwa bei 80 Pro zent der beanstandeten Postings aber zu keinem Verfahren. „Oft einigen sich die Betroffenen nach dem ersten Anwaltsschreiben auf die Löschung der Kritik im Internet. Damit ist die Sache dann erledigt.“ Probleme direkt ansprechen In der Gastronomie wünscht man sich etwa, dass man nur bei der Angabe des richtigen Namens Be urteilungen abgeben kann, wie der Betreiber des Linzer Restaurants „Rosso di Acqua e Sole“, Ingmar Goetzloff, erklärt: „Nicht nur, dass man sich hinter dem Usernamen

ie Bedienung war un freundlich, die Suppe wur de kalt serviert und die Prei

„In den meisten Fällen wünschen sich die Anrufer hauptsächlich, dass die Onlinebewertungen gelöscht wer den. Andere Forderungen – etwa nach Schadenersatz – sind zumeist nachrangig“, erklärt Klepp. Laut dem Rechtsanwalt ist die Anonymität im Internet noch immer das große Pro blem, um sich gegen unerwünschte Beurteilungen zu wehren. Klepp: „Zwar gibt es eine gesetzliche Aus kunftspflicht des Providers, wer das Posting getätigt hat, dieses kann aber – bei Untätigkeit des Dienstanbieters – nur mittels eines Gerichtsverfahrens durchgesetzt werden. Daher stellt sich oft die Frage: Steht der zeitliche und finanzielle Aufwand in Relation zu den Auswirkungen der beanstande ten Bewertung?“ Verfahren sind selten Deswegen rät Klepp zu einer Kos ten-Nutzen-Rechnung, ob sich ju ristische Schritte wirklich lohnen. Kommen betroffene Unternehmer zu dem Schluss, dass sie wegen ge schäftsschädigender Bewertung tätig werden möchten, haben sie verschie dene Möglichkeiten, wie der Anwalt erklärt: „Neben der Löschung der

se grenzen an Raubrittertum. Oder: Mein letzter Chef hat Überstunden nicht gezahlt, Mobbing durch Kolle gen wurde toleriert und mein Vor gesetzter machte unsittliche Anträ ge. Beides klingt nach verärgerten Gästen und Mitarbeitern, die ihren aufgestauten Frust in sozialen Netz werken und Bewertungsplattformen mit anderen teilen. Doch wie weit darf Kritik gehen und welche Mög lichkeiten hat man als Betroffener, sich gegen Bewertungen zu wehren? Schadenersatz ist möglich Rechtsanwalt Markus Klepp dazu: „Man merkt in unserer Kanzlei, dass sich vermehrt Menschen darüber in formieren, wie sie sich gegen Bewer tungen im Netz juristisch wehren können. Diesbezügliche Anfragen kommen schon fast täglich.“ Laut dem Juristen beschweren sich beson ders Unternehmer – und in seltene ren Fällen auch Privatpersonen – vor allem über unrichtige Beurteilungen, die einen ruf- oder kreditschädigen den Charakter haben.

Fallen Bewertungen im Netz zu positiv oder negativ aus, sollte man vorsichtig sein.

FOTOS: LINKS: ISTOCK.COM/ ANYABERKUT, RECHTS: ISTOCK.COM/ THAPANA ONPHALAI

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